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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

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Die sogenannte Kommunalrichtlinie wurde zum 1.1.2019 erneuert.

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die neue Fassung der Kommunalrichtlinie Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen.

Dazu zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

© BMU

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