BMI zu Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
Das Rundschreiben, Aktenzeichen D5-31007/19#4, hat einen Umfang von 73 Seiten und gibt Hinweise zur Durchführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) für die Tarifbeschäftigten des Bundes und stellt zudem einen Mustervertrag bei teilweiser Freistellung zur Verfügung.
Hintergrund: Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen des PflegeZG und des FPfZG; es verknüpft die bestehenden Möglichkeiten beider Gesetze enger miteinander und entwickelt diese weiter.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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