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3. Dezember – Tag der Menschen mit Behinderung

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In Deutschland leben rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung. Für sie wurde auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Weiterbildung, Gleichstellung und Beratung schon vieles erreicht.

 

Gleiche Chancen in der Arbeitswelt

 

Die Menschen werden älter. Dadurch steigt auch die Zahl der Menschen mit Behinderung. Viele Behinderungen sind nicht von Geburt an vorhanden. Sie werden im Lauf des Lebens erworben. Jede und jeden kann es treffen. Dies ist für den Arbeitsmarkt eine Herausforderung. Trotzdem konnten in den letzten Jahren mehr schwerbehinderte Menschen in die Arbeitswelt einsteigen.

 

Barrieren abbauen

 

Eines der zentralen Ziele der Bundesregierung bleibt: In der Arbeitswelt sollen alle Menschen die gleiche Chance erhalten. Dafür ist es notwendig, das Arbeitsfeld tatsächlich barrierefrei zu machen, aber auch Vorurteile in der Gesellschaft abzubauen.

Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter veranstalten zum Thema inklusive Arbeit im Dezember eine Aktionswoche. „Als moderne und soziale Arbeitsgesellschaft muss es unser Ziel sein, jeden gleichberechtigt teilhaben zu lassen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können“, sagt Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

Um auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen, findet jährlich der „Tag der Menschen mit Behinderung“ statt.

 

UN-Behindertenrechtskonvention

 

Der internationale Gedenk- und Aktionstag wurde 1993 erstmalig von den Vereinten Nationen ausgerufen. 2007 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Das Übereinkommen beinhaltet unter anderem das Recht für behinderte Menschen an Bildung, kulturellem Leben und Arbeit teilzunehmen. Zur konkreten Umsetzung der Konvention gibt es seit drei Jahren einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Dieser umfasst Ziele, Maßnahmen und Umsetzung der UN-BRK. Der Plan wird fortlaufend weiterentwickelt. Leitlinie der Konvention ist die Inklusion.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung, in allen Lebensbereichen gleichberechtigt zusammenleben. Arbeitswelt und Alltag müssen so organisiert sein, dass behinderte Menschen selbstverständlich teilhaben können.

 

Lebenssituation verbessern

 

Die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung gilt es weiterhin zu verbessern. Das Bundesteilhabegesetz soll nach dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es soll die Kommunen im Umfang von jährlich fünf Milliarden Euro entlasten. Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt werden. Das Ziel heißt: Heraus aus dem Fürsorgesystem – Orientieren am persönlichen Bedarf.

 

 

Quelle: Internet-Nachricht der Bundesregierung vom 3.12.2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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