Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund
Die Bekanntgabe erfolgte mit Rundschreiben vom 21. 10.2014 Aktenzeichen: D 5 – 31003/2#4.
Dabei hat das BMI auf Folgendes hingewiesen:
„Eine wichtige Änderung ist die Verlängerung der Frist für die Höhergruppierung auf Antrag nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 30. Juni 2015. Dadurch haben in den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte sechs Monate mehr Zeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Stufenzuordnung von übergeleiteten Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9a sowie von Beschäftigten in einer individuellen Endstufe.
Detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen dieses Tarifvertrags folgen in Kürze mit der dritten Aktualisierung der Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppierungsvorschriften.“
Quelle: Mitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg
