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Anerkennung beruflicher Qualifikation – Antragsverfahren für Europäer wird vereinfacht

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Die Bundesregierung vereinfacht und beschleunigt die Feststellung der Berufsqualifikation von Migrantinnen und Migranten aus der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum.

Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten, kann ab Januar 2016 seinen Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.


Unterlagen online einreichen

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Berufsqualifikation von Zuwanderern aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum schneller festzustellen und die dafür notwendigen Verfahren einfacher zu machen. Das neue Verfahren gilt zunächst für die reglementierten Berufe in der Zuständigkeit des Bundes.

Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Um die Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, hat das Kabinett nun Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und in der Gewerbeordnung beschlossen. Diese Änderungen sind der Auftakt für weitere Änderungen in beruflichen Fachgesetzen des Bundes und im Landesrecht.

Anlass dazu ist die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie von 2013. Diese muss bis 18. Januar 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das einfachere und schnellere Anerkennungsverfahren steigert die Mobilität von Fachkräften und Selbstständigen in der EU und fördert deren Integration.


Einfachere Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe

Die Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und in der Gewerbeordnung gelten zunächst nur für wenige reglementierte Berufe, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, so unter anderem für Sprengstoffsachverständige oder Kraftfahrzeugsachverständige. Weitere fachgesetzliche Änderungen für die reglementierten Berufe in Bundeszuständigkeit, wie zum Beispiel Ärzte, werden folgen. Auch die Bundesländer sollen die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bis Januar 2016 umsetzen.

Für nicht reglementierte Berufe – dazu gehören auch die 350 Ausbildungsberufe im dualen System – gilt das elektronische Antragsverfahren auf Anerkennung zunächst nicht.

Zuwanderer, die ihre Berufsqualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt anerkennen lassen wollen, informieren sich am besten über das Internetportal „anerkennung-in-deutschland.de“. Über diese Seite finden sie alle wichtigen Informationen, auch, welche Anerkennungsstelle für sie zuständig ist.

Die zuständigen Anerkennungsstellen sind miteinander vernetzt. Elektronisch eingereichte Antragsdokumente und Qualifikationen können über das Europäische Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (Internal Market Information System) einfacher geprüft werden.

Mit der Gesetzesänderung wird zudem eine Frist von sechs Monaten für gegebenenfalls notwendige Eignungsprüfungen eingeführt. In dieser Zeit können Antragsteller Qualifikationen nachweisen, beispielsweise über eine Weiterbildung, die sie für die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses nach deutschen Standards benötigen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist mit dem Monitoring der Anerkennungsverfahren beauftragt. Dazu müssen die vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder erhobenen Angaben an das BIBB übermittelt werden. Die Gesetzesänderung schafft hierfür die gesetzliche Grundlage.


Hürden für Zuwanderung von Fachkräften senken

In Deutschland können Bund, Länder oder Kammern für die Anerkennung von beruflicher Qualifikation zuständig sein. Für Außenstehende ist es daher nicht einfach, sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

  • Die Länder führen die Anerkennungsverfahren durch für die in ihrer Zuständigkeit reglementierten Berufe. Das sind zum Beispiel Gesundheitsberufe, Lehrer, Erzieher, Ingenieure, Architekten.

  • Die Kultusministerkonferenz ist für die Bewertung von Hochschulabschlüssen zuständig. Das gilt zum Beispiel für Physiker, Journalisten, Ökonomen.

  • Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern vor Ort zuständig. Für IHK-Berufe ist es zentral die IHK-Fosa (Foreign Skills Approval) in Nürnberg.


Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen künftig auch über die Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können. Die Einheitlichen Ansprechpartner fungieren als zentrale Vermittlungsstelle zwischen Antragsteller und zuständigen Anerkennungsstellen.

Deutschland braucht qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer. Aufgrund des demografischen Wandels werden zunehmend Fachkräfte fehlen. Diese Lücke kann nur durch Zuwanderung geschlossen werden. Die Gesetzesänderung trägt dazu bei, die Mobilität von Fachkräften innerhalb Europas zu erhöhen.


Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 1.4.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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