rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Arbeiten auch im Ruhestand

Jetzt bewerten!

Mehr als 200.000 Rentnerinnen und Rentner haben im vergangenen Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Fast 900.000 hatten eine Minijob. Der kleine Ratgeber „Länger arbeiten“ vom Bundespresseamt gibt Antworten auf wichtige Fragen zur Weiterarbeit im Rentenalter.

Es gibt viele Gründe, warum Menschen auch im Rentenalter weiter arbeiten möchten. Manche haben einfach Freude am Job. Sie schätzen den Kontakt mit den Kollegen oder möchten ihr aufgebautes Wissen gern weiter einbringen. Andere wollen sich vor allem ein paar Euro zur Rente hinzuverdienen.

 

 

Mit dem Arbeitgeber reden

 

Wer im Rentenalter arbeiten möchte, dem stellen sich einige wichtige Fragen. Den „einen“ Weg für längeres Arbeiten gibt es nicht. Ist es besser, den Eintritt in das Rentenleben zu verschieben und einfach weiterzuarbeiten? Oder sollte man erst offiziell „in Rente“ gehen und dann als Rentner einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Was sagt eigentlich der Arbeitgeber dazu?

 

 

Die passende Entscheidung treffen

 

In dem kleinen Ratgeber „Länger arbeiten“ sind grundlegende Regelungen zusammengestellt. Der Ratgeber soll dabei helfen, die persönlich am besten passende Entscheidung zu treffen. Natürlich geht das nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

 

Seit diesem Jahr gilt das Flexi-Rentengesetz. Mit ihm ist es leichter geworden, zu berechnen, was man hinzuverdienen darf, wenn man nur teilweise in Rente geht, eine sog. Teilrente in Anspruch nimmt. Wenn ein Arbeitgeber die Erfahrung von Rentnern in dieser Form nutzt, entfallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung – zunächst für die Dauer von fünf Jahren.

 

Um das persönlich passende Modell zu finden, sollten sich Interessenten von den Experten der Rentenversicherung beraten lassen. Sie helfen individuell, den besten Weg fürs Weiterarbeiten zu finden.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 12.6.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER