rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Autobahn GmbH des Bundes: Tarifeinigung erzielt!

4 Bewertungen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion einerseits sowie die privatrechtliche Autobahn GmbH des Bundes andererseits haben am 12. Juli 2019 eine Einigung über einen Manteltarifvertrag für die zukünftig rund 15.000 Beschäftigten sowie über einen Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der Autobahngesellschaft erzielt.

Kernpunkte der Einigung

 

  • Mehr Entgelt: Um einen Anreiz für den Übergang zu schaffen, gibt es schon heute neue Entgelttabellen für die Zeit nach dem Übergang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende Tabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) für die Autobahn GmbH um 3,5 Prozent bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 Prozent. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD niedriger, bleibt es bei den höheren Werten. Auch die Auszubildenden und Studierenden sollen attraktive Perspektiven bekommen, ihre Entgelte liegen zwischen 1.060 und 1.300 Euro im Monat.

 

  • 13. Monatsgehalt, Unternehmensbonus und Wechselzuschlag: Die Gewerkschaften konnten im Tarifvertrag ein echtes 13. Monatsgehalt durchsetzen. Statt einer anteiligen Jahressonderzahlung gibt es ein volles Gehalt. Zusätzlich gibt es ab 2023 einen Unternehmensbonus mit der garantierten Höhe von 10 Prozent auf Basis der Entgeltgruppe 10 Stufe 3, der abhängig von der Erreichung der selbstgesetzten Ziele der Autobahn GmbH steigen kann. In der Übergangsphase gibt es zudem für alle, die zur Autobahn GmbH wechseln, einen einmaligen Wechselzuschlag von 1.500 Euro.

 

  • Bessere Eingruppierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten: Künftig werden Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert, Meister und Techniker starten mit Entgeltgruppe 8, Ingenieure mit Entgeltgruppe 10. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für alle Beschäftigten in Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeistereien und Werkstätten 38,5 Stunden, für alle übrigen 39 Stunden.

 

  • Zuschläge: Für die Tätigkeit im Gefahrraum „Autobahn“ gibt es 60 Euro pro Monat, Beschäftigte im Kolonnendienst erhalten zusätzlich einen pauschalierten Erschwerniszuschlag von 60 Euro. Für Streckenwarte und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag bei 25 Euro. Für den Winterdienst auf der Straße gibt es 60 Euro, für den Winterdienst in den Werkstätten 15 Euro. Wege- und Zehrgelder werden in einer Außendienstpauschale zusammengefasst. Bis 30 km Entfernung vom Arbeitsort werden 6,50 Euro Tagespauschale und ab 30 km 8,50 Euro Tagespauschale gezahlt. Bis zum Übergang werden die Tarifparteien außerdem die Weichen für eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.

 

 

Stellungnahme ver.di

 

„Der Manteltarifvertrag bringt für die von den Ländern zur Autobahngesellschaft wechselnden Beschäftigten eine Reihe deutlicher Verbesserungen“, bewertete Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst, die Einigung.

 

Pieper wies insbesondere auf die Einführung eines vollen 13. Monatsentgelts für alle Beschäftigten hin. Eindeutig geregelt sei, dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge bereits bei Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen. Auch seien verbesserte Regelungen bei Höhergruppierungen, bei Rufbereitschaft und für Dienstreisezeiten vereinbart. Außerdem würden alle Beschäftigten bei Erfüllung der qualitativen Unternehmensziele eine Bonuszahlung in der Regel in Höhe von 800 Euro erhalten. Bei den Nachwuchskräften ist es erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes gelungen, neben den Ausbildungsbedingungen der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz auch die ausbildungsintegrierten und die praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren. Die Studierenden erhalten ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.300 Euro. „Das ist ein großer Fortschritt“, so Pieper weiter.

 

„Insgesamt konnte ver.di ein modernes, für die zukünftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft attraktives Tarifrecht durchsetzen“, fasste Pieper das Ergebnis der Tarifverhandlungen zusammen. „Den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Kommunen stünde es gut an, die darin enthaltenen tarifpolitischen Fortschritte zu übernehmen.“

 

Nach der Einigung vom 5. April 2019 über das Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen, die neben der Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten sind, ist damit die tarifvertragliche Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen bei der im September 2018 nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat gegründeten Autobahn GmbH im Wesentlichen abgeschlossen. Nur noch die Regelungen für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern stünden noch an, so Pieper. Die Verhandlungen darüber sollen bis zum 31. August dieses Jahres abgeschlossen werden.

 

 

Stellungnahme dbb

 

„Die Einigung auf einen zukunftsfähigen Tarifvertrag für die Autobahn GmbH des Bundes steht“, zeigte sich dbb Verhandlungsführer Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb, zufrieden. „Der Übergang auf die neue Gesellschaft hat nun eine tragfähige Basis. Aufbauend auf dem TVöD gibt es viele Verbesserungen für die künftigen Beschäftigten, die nun endlich mehr Klarheit haben, wie die Geschäftsgrundlage eines Wechsels zur Autobahn GmbH aussieht. Darauf mussten die Kolleginnen und Kollegen lange warten“, so Geyer. „Diese Tarifeinigung ist deshalb so wichtig, weil sie den Weg in die Zukunft bereitet. Sie betrifft nicht nur die Beschäftigten, die von den Ländern kommen, sondern auch alle zukünftigen Kolleginnen und Kollegen“, ergänzte Hermann-Josef Siebigteroth, Mitglied der Geschäftsführung des dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten VDStra. Nun fehlt noch der letzte Baustein: Die Klärung der Frage, wie der Übergang der Beschäftigten von der alten Tarifwelt in die neue Tarifwelt gestaltet wird. Dazu verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im Sommer einen Überleitungs-Tarifvertrag.

 

 

Quelle: Pressemitteilungen von ver.di und dbb, jeweils vom 12.7.2019

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Breier † / Dassau

Kommentar und Fachthemen für eine effiziente, rechtssichere Personalarbeit

Vierteljahrespreis‎ 355,00 €
Online-Produkt
Breier † / Dassau / Faber / Hoffmann

Eingruppierung in der Praxis

Vierteljahrespreis‎ 89,00 €
Online-Produkt
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER