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Berufskrankheiten: Neue Verordnung

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Das Bundeskabinett hat am 5.11.2014 eine Verordnung beschlossen, mit der vier Krankheiten als Berufskrankheiten neu anerkannt werden.

 

Es handelt sich um folgende Krankheiten:

 

  • Bestimmte Formen des so genannten „weißen Hautkrebses“ (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
  • Carpatunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
  • Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
  • Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe

 

Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.

 

Der Verordnung müssen noch die Länder zustimmen. Betroffene können sich aber bereits jetzt bei ihren Unfallversicherungsträgern melden.

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMAS vom 5.11.2014



Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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