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BMI zu Vorzimmerkräften: Eingruppierung und Zulagenzahlung

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Service - > Rundschreiben“ ein Rundschreiben vom 27. März 2018 eingestellt.

Mit diesem Rundschreiben, Aktenzeichen D5 – 31003/6#14, wird die Eingruppierung der Vorzimmerkräfte sowie die Zulagen, die auf diesen Arbeitsplätzen gezahlt werden können, ab dem 1. Mai 2018 neu geregelt.

 

Beschäftigte, die bereits bei Inkrafttreten dieser Regelung als Vorzimmerkraft eingesetzt sind und die diese Tätigkeit unverändert ausüben, können die Anwendung der Neuregelung beantragen. Sofern kein Antrag auf Anwendung der neuen Rechtslage gestellt wird, gilt für die betreffenden Vorzimmerkräfte die bisherige Regelung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit fort.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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