BMI zur Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen sowie Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit
Das Rundschreiben, Aktenzeichen D 5 – 31002/30#3, befasst sich mit der Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen sowie Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Es wird über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.8.2017 – 10 AZR 859/16 – informiert. Zudem werden die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen für die Praxis erläutert.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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