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BMI zur Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen sowie Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

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Das Bundesministerium des Innern hat auf seiner Homepage unter „Service - > Rundschreiben“ ein Rundschreiben vom 14. März 2018 eingestellt.

Das Rundschreiben, Aktenzeichen D 5 – 31002/30#3, befasst sich mit der Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen sowie Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Es wird über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.8.2017 – 10 AZR 859/16 – informiert. Zudem werden die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen für die Praxis erläutert.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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