Demografischer Wandel bei den Kommunen
Dies geschieht in den Verwaltungen, Betrieben und Unternehmen. Als eigenständigen Tarifvertrag hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (KAV) für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe den „TV Demografie Nahverkehr“ abgeschlossen.
Bestehende tarifliche Instrumente
Durch den demografischen Wandel werden die Belegschaften in Deutschland im Durchschnitt älter und das nachrückende Fachkräftepersonal geringer. Dies hat Auswirkungen auf die Kommunen und ihre Unternehmen in ihren Aufgabenstellungen und als Arbeitgeber. Die Betroffenheit unterscheidet sich je nach Region, Sparte, Berufsgruppe oder Tätigkeitsfeld.
Die VKA als Tarifvertragspartei unterstützt die kommunalen Verwaltungen und Unternehmen bei der Bewältigung des demografischen Wandels tarifvertraglich, sofern das notwendig ist. Es gibt hierzu zahlreiche Regelungen in den VKA-Tarifverträgen, die auf betrieblicher Ebene zur Anwendung kommen, wie zum Beispiel:
- Möglichkeit flexibler Arbeitszeitmodelle und Teilzeitarbeit,
- Einrichtung von Langzeitarbeitskonten,
- Qualifizierung und Weiterbildung,
- Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz,
- Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente sowie
- die Tarifverträge der betrieblichen Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
Diskussion in den Gruppenausschüssen
Alle Gruppenausschüsse und Sparten der VKA haben sich mit den Auswirkungen des demografischen Wandels beschäftigt. Schwerpunkt ist meist die Frage, wie die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erhalten werden kann.
Erörtert wird, ob zusätzlicher tarifvertraglicher Handlungsbedarf besteht. Nachdem die kommunalen Arbeitgeber auf der betrieblichen Ebene bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen haben, wird ein Bedarf an einem zusätzlichen Tarifvertrag nicht gesehen.
Anders ist das im Gruppenausschuss Nahverkehr. Er hat sich für einen Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels in der Sparte Nahverkehr ausgesprochen. Die Versorgungsbetriebe haben in der Tarifeinigung vom 1. April 2014 zudem eine Verhandlungszusage vereinbart. Gespräche mit den Gewerkschaften hat es auch in der Entsorgungswirtschaft gegeben.
TV Demografie Nahverkehr
Nach mehrjährigen Verhandlungen hat die VKA am 3. Juli 2013 mit den Gewerkschaften den „Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr“ vereinbart. Der Tarifvertrag bildet den Rahmen für betriebliche Maßnahmen. Individuelle Ansprüche lassen sich aus dem Vertrag nicht ableiten.
Die Mitgliederversammlung der VKA hat dem Tarifvertrag auf Vorschlag des Gruppenausschusses für Nahverkehr und Häfen in ihrer Herbstsitzung 2013 zugestimmt. Der Tarifvertrag gilt zunächst nur in den Kommunalen Arbeitgeberverbänden Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. In einigen kommunalen Arbeitgeberverbänden wird über eine Übernahme des „TV Demografie Nahverkehr“ mit den Gewerkschaften verhandelt.
Quelle: VKA Jahresbericht 2014
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
