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Elterngeld: Väterbeteiligung regional höchst unterschiedlich

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In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8 %.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste Jena damit den bayerischen Landkreis Main-Spessart von der Spitzenposition ab. Hier lag die Väterbeteiligung mit 49,5 % am sechsthöchsten. Im Bundesdurchschnitt lag die Beteiligung von Vätern bei 34,2 %; die Mütterbeteiligung betrug 95,9 %.

 

In acht von zehn Kreisen (in 334 von insgesamt 402 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) lag der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen hatten, bei mindestens 25 %. In fast der Hälfte der Kreise (191) wurde sogar ein Anteil von mindestens 35 % erreicht – mit einer klaren regionalen Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands.

 

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Auch hier gab es deutliche regionale Unterschiede: Die 286 kreisfreien Städte und Landkreise, in denen der durchschnittliche Elterngeldanspruch von vor der Geburt erwerbstätigen Vätern mindestens 1 200 Euro betrug, befanden sich ausschließlich im früheren Bundesgebiet. 18 der 19 Kreise, in denen dieser Anspruch weniger als 1 000Euro betrug, lagen in ostdeutschen Bundesländern.

 

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, war mit bundesweit durchschnittlich 1 266 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der Elterngeldanspruch von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (921 Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 32 Kreisen mindestens 1 000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Väter häufiger vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.

 

Die Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder lag im Schnitt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während die Bezugsdauer bei Müttern regional ähnlich war, unterschied sich diese bei Elterngeld beziehenden Vätern deutlich. Die höchsten Anteile an Vätern, die sich für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entschieden, gab es in Bayern (85 %) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84 %).

 

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 357/16 vom 6.10.2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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