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Flexi-Rente: Einstieg in die Rente nicht gleich Ausstieg aus dem Job

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Immer mehr ältere Beschäftigte wollen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht in den Ruhestand gehen. Längeres Arbeiten kommt in Mode. Viele fühlen sich fit, wollen ihre Erfahrungen weitergeben, die Kolleginnen und Kollegen nicht missen. Und weiter Geld verdienen.

 

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2016 erstmals mehr als 200.000 Ruheständler sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Außerdem gingen laut Bundesagentur 899.955 Menschen im Rentenalter einem Minijob nach. Von den 65- bis 74-Jährigen waren 350.000 selbstständig.

 

Der Arbeitszeitreport 2016 ergab, dass die sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen im Ruhestandsalter durchschnittlich knapp 32 Stunden in der Woche arbeiten.

 

Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man ein längeres Arbeiten vereinbaren. Vorher sollte man gut überlegen, ob man erst offiziell „in Rente“ geht und quasi neben der Rente weiterarbeitet oder ob man einfach über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeitet.

 

Später in Rente heißt höhere Rente: Laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV) erhöht ein zusätzliches Arbeitsjahr ohne Rentenbezug für einen Durchschnittsverdiener die spätere Rente um gut 100 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Zuschlag von monatlich 0,5 Prozent zur Rente für jeden Monat, der über das gesetzliche Rentenalter hinaus gearbeitet wurde.

 

Wer schon Rente bezieht und weiterarbeitet, erhält neben der Rente ein Gehalt. Hinzu kommt, dass man mit der weiteren Beitragszahlung zur Rentenkasse seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern kann. Das wurde mit dem seit 1. Januar 2017 gültigen Flexirenten-Gesetz geregelt.

 

Im Flexirenten-Gesetz wurde auch beschlossen, dass die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung zunächst für die Dauer von fünf Jahren entfallen.

 

Die Regelungen für Teilrente und Hinzuverdienst wurden vereinfacht. Ab dem 1. Juli 2017 lässt sich beides individuell kombinieren. Außerdem können Versicherte dann früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. Über alle Möglichkeiten informiert die Rentenauskunft. Jeder ab 55 Jahren erhält sie automatisch.

 

Vor Ort oder telefonisch berät die Deutsche Rentenversicherung maßgeschneidert über Vor- und Nachteile.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 2.2.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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