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Gewerkschaften fordern Einkommenserhöhung um 5,5 Prozent – Arbeitgeber vermissen Realitätssinn

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Am 18. Dezember 2014 haben die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst der Länder ihre Forderungen für die Tarifverhandlungen 2015 bekannt gegeben, die am 16. Februar 2015 in Berlin aufgenommen werden.

 

Hier die Forderungen der Gewerkschaften im Wortlaut:

 

 

ver.di:

 

Die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die Tarif- und Besoldungsrunde 2015 im öffentlichen Dienst der Länder eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. „Die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen Schritt halten mit den Gehaltssteigerungen in der Privatwirtschaft“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Noch immer gebe es einen Abstand zwischen den Einkommen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. „Deutliche Lohnsteigerungen sind außerdem notwendig, weil sie die Binnennachfrage stärken und damit wichtige Impulse für die weitere positive wirtschaftliche Entwicklung setzen“, so Bsirske.

ver.di verlangt zusätzlich die verbindliche Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung im erlernten Beruf sowie eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro und eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende von 27 auf 30 Tage. Sachgrundlose Befristungen sollen tarifvertraglich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus lehnt die Bundestarifkommission von ver.di jeglichen Eingriff in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ab.

„Wir müssen den öffentlichen Dienst auch in den Ländern attraktiver machen. In den nächsten zehn Jahren scheiden 20 bis 25 Prozent der Beschäftigten altersbedingt aus. Nur mit guten Arbeits- und Einkommensbedingungen werden die Länder im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte mit der Privatwirtschaft bestehen können“, unterstrich Bsirske.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW und dem dbb beamtenbund und tarifunion. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für rund 800.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) werden am 16. Februar 2015 in Berlin aufgenommen. ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 700.000 Versorgungsempfänger.

 

 

Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 18.12.2014

 

 

dbb beamtenbund und tarifunion:

 

5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die am 16. Februar 2015 startet. Auszubildende sollen eine Entgelterhöhung von 100 Euro monatlich erhalten und dauerhaft übernommen werden. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 2,2 Millionen Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen werden. Das beschlossen Bundestarifkommission und Bundesvorstand des dbb am 18. Dezember 2014 in Berlin.

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-L und TVÜ-Länder) um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro,
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 100 Euro monatlich,
  • Laufzeit zwölf Monate,
  • zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich,
  • dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich,
  • Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte.


„Die Infrastruktur in Deutschland wird von Bürgern und Wirtschaft geschätzt und genutzt. Allerdings ist ihre Qualität zunehmend bedroht, weil eine wesentliche Säule dieser Infrastruktur, der öffentliche Dienst der Länder, kaputtgespart wird“, sagte dbb-Vize und Vorstand Tarifpolitik Willi Russ in Berlin. Wenn Arbeitgebern wie Dienstherren nicht endlich klar wird, dass sie in ihr Personal investieren müssen, werde es Deutschland in Zukunft schwer haben, Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Zuwanderung und Digitalisierung zu schultern, warnte Russ, der die Tarifverhandlungen für den dbb führen wird.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt betonte die Bedeutung der anstehenden Tarifrunde für den Beamtenbereich. „Die entwürdigende Deckelungs-, Streckungs- und Kürzungspraxis aus dem Jahr 2013, die mit Ausnahme von Bayern und Hamburg in allen Bundesländern an den Tag gelegt wurde, als es um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten ging, darf sich nicht wiederholen.“

 

 

Quelle: dbb newsletter Nr. 134/14 vom 18.12.2014

 

 

Hier die Stellungnahme und Entgegnung der Arbeitgeber:



Zur Forderung der Gewerkschaften für die Beschäftigten der Länder erklärte Jens Bullerjahn als Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) – Arbeitgebervereinigung der Bundesländer – und Finanzminister Sachsen-Anhalts:

„Die Länder mühen sich seit Jahren, ihre Haushalte in den Griff zu bekommen. Die heute geforderte lineare Anhebung der Gehälter im öffentlichen Dienst um 5,5 % würde für die 15 Mitgliedsländer der TdL Mehrkosten von 2,1 Milliarden Euro bedeuten – allein für die Tarifbeschäftigten. Kämen dann die Beamten hinzu, wovon die Gewerkschaften ja auch ausgehen, erhöhen sich die Mehrkosten auf insgesamt mehr als 6,5 Milliarden Euro!

Der geforderte Mindestbetrag von 175 Euro mehr monatlich bedeutet in den unteren Einkommensgruppen eine Lohnerhöhung von bis zu 11 %. Bei einer Inflationsrate von zuletzt 0,6 % lassen die Gewerkschaften hier jeden Realitätssinn vermissen. Wer möchte, dass die Bundesländer die Schuldenbremse einhalten und wer gleichzeitig möchte, dass die Länder weiter auf hohem Niveau investieren – zum Beispiel in gute Bildung – der kann diese Forderung nur rundweg ablehnen.“

 

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2014 der TdL vom 18.12.2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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