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Gute Nachricht für die Pflege

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Ab Januar 2015 steigen die Leistungen für Pflegebedürftige um vier Prozent. Außerdem können 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen eingestellt werden.

Das Pflegestärkungsgesetz wurde am 7.11.2014 auch vom Bundesrat gebilligt. Es ist die erste Stufe der Pflegereform.

 

„Der Bundesrat hat heute den Weg freigemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

 

Nachdem der Bundestag 17.10.2014 das Pflegestärkungsgesetz beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit ist der Weg frei, damit es in Kraft treten kann.

 

Leistungen alle drei Jahre überprüft

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Für 2015 haben die Berechnungen ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen.

 

Das erhalten Pflegebedürftige ab Januar 2015 (Zahlen in Euro):

 

Pflegestufe

 

Pflegegeld

(Pflege durch Angehörige)

 

 

Pflegesachleistung

(ambulante Pflege)

 

 

vollstationäre Pflege

(im Pflegeheim)

 

 
 
ab 2015

zur Zeit

 

 

ab 2015 zur Zeit
 
ab 2015 zur Zeit
 
1
244 235

 

 

468 450
 
1064 1023
 
2
458 440

 

 

1144 1100
 
1330 1279
 
3
728 700

 

 

1612 1550
 
1612 1550
 
Als Härtefall anerkannt      

 

 

 

1995 1918

 

 

 

 

 

Unterstützung für alle

 

Ab Januar erhalten alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfe mindestens 104 Euro im Monat. Bisher stand das nur Demenzkranken zu.

 

Von den Leistungen der ambulanten Pflege können 40 Prozent für sogenannte niedrigschwellige Angebote genutzt werden. Das können Begleitdienste, Einkäufe oder ähnliches sein.

 

Mehr Pflege-WGs und Betreuungskräfte

 

Der monatliche Zuschuss für Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen wird auf 205 Euro erhöht. Damit werden zusätzliche Pflege-WGs gefördert. Das Ziel ist, dass Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können. Muss die eigene Wohnung für die Pflege umgebaut werden, gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

 

Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege. Heime und ambulante Dienste, die ihren Pflegekräften tariflich vereinbarte höhere Löhne zahlen, dürfen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.

 

Beiträge steigen mit Augenmaß

 

Um die Leistungen in der Pflege zu finanzieren, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten: In einem ersten Schritt – ab 1. Januar 2015 – um 0,3 Prozentpunkte. Damit beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,35 Prozent des Bruttoverdienstes (2,6 Prozent für Kinderlose). In einem zweiten Schritt – voraussichtlich ab 2017 – sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.

 

Mit 2,4 Milliarden Eurojährlich werden ab 2015 die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Weitere 1,2 Milliarden gehen in einen Pflegevorsorgefonds.

 

Vorsorgefonds für stabile Beiträge in der Zukunft

 

Die Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung – das sind jährlich 1,2 Milliarden – in diesen Fonds fließen.

 

Der gewählte Zeitraum ergibt sich daraus, dass 1959 bis 1967 deutlich mehr Menschen geboren wurden als davor und danach. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang  das 75. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird eine höhere Anzahl Pflegebedürftiger erwartet. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.

 

Neuer Pflegebegriff kommt

 

Das jetzt beschlossene Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. Es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Das heißt, es soll neu definiert werden, ob und wie viele Pflegeleistungen jemand bekommt.

 

Krankenhausreform folgt

 

Damit Krankenhäuser ihre Arbeit in bisherigem Umfang fortsetzen können, wurde ein gesonderter Artikel in das Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Damit soll der Versorgungszuschlag für Krankenhäuser in bisheriger Höhe unbefristet verlängert werden. Der Versorgungszuschlag sichert den Krankenhäusern zusätzliche Einnahmen, um ihre Kosten zu decken. Endgültig soll die Krankenhausfinanzierung im nächsten Jahr geregelt werden.

 

 

Quelle: Internetnachricht der Bundesregierung vom 7.11.2014

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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