Gute Nachricht für die Pflege
Das Pflegestärkungsgesetz wurde am 7.11.2014 auch vom Bundesrat gebilligt. Es ist die erste Stufe der Pflegereform.
„Der Bundesrat hat heute den Weg freigemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland. Damit wird die Pflege zu Hause deutlich gestärkt. Die Lebensqualität in stationären Pflegeeinrichtungen wird durch eine deutliche Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte spürbar verbessert. Mir ist wichtig, dass diese Verbesserungen bei den Menschen ankommen. Deshalb sollten sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige frühzeitig über die neuen Leistungen beraten lassen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Nachdem der Bundestag 17.10.2014 das Pflegestärkungsgesetz beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit ist der Weg frei, damit es in Kraft treten kann.
Leistungen alle drei Jahre überprüft
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Für 2015 haben die Berechnungen ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen.
Das erhalten Pflegebedürftige ab Januar 2015 (Zahlen in Euro):
|
Pflegestufe
|
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
|
Pflegesachleistung (ambulante Pflege)
|
vollstationäre Pflege (im Pflegeheim)
|
|||||||||
|
|
|
|
|||||||||
| 1 |
|
|
|
|
||||||||
| 2 |
|
|
|
|
||||||||
| 3 |
|
|
|
|
||||||||
| Als Härtefall anerkannt |
|
|
Unterstützung für alle
Ab Januar erhalten alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfe mindestens 104 Euro im Monat. Bisher stand das nur Demenzkranken zu.
Von den Leistungen der ambulanten Pflege können 40 Prozent für sogenannte niedrigschwellige Angebote genutzt werden. Das können Begleitdienste, Einkäufe oder ähnliches sein.
Mehr Pflege-WGs und Betreuungskräfte
Der monatliche Zuschuss für Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen wird auf 205 Euro erhöht. Damit werden zusätzliche Pflege-WGs gefördert. Das Ziel ist, dass Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können. Muss die eigene Wohnung für die Pflege umgebaut werden, gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Außerdem finanziert die Pflegeversicherung ab 2015 pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege. Heime und ambulante Dienste, die ihren Pflegekräften tariflich vereinbarte höhere Löhne zahlen, dürfen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.
Beiträge steigen mit Augenmaß
Um die Leistungen in der Pflege zu finanzieren, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten: In einem ersten Schritt – ab 1. Januar 2015 – um 0,3 Prozentpunkte. Damit beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,35 Prozent des Bruttoverdienstes (2,6 Prozent für Kinderlose). In einem zweiten Schritt – voraussichtlich ab 2017 – sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.
Mit 2,4 Milliarden Eurojährlich werden ab 2015 die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Weitere 1,2 Milliarden gehen in einen Pflegevorsorgefonds.
Vorsorgefonds für stabile Beiträge in der Zukunft
Die Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung – das sind jährlich 1,2 Milliarden – in diesen Fonds fließen.
Der gewählte Zeitraum ergibt sich daraus, dass 1959 bis 1967 deutlich mehr Menschen geboren wurden als davor und danach. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird eine höhere Anzahl Pflegebedürftiger erwartet. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.
Neuer Pflegebegriff kommt
Das jetzt beschlossene Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. Es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Das heißt, es soll neu definiert werden, ob und wie viele Pflegeleistungen jemand bekommt.
Krankenhausreform folgt
Damit Krankenhäuser ihre Arbeit in bisherigem Umfang fortsetzen können, wurde ein gesonderter Artikel in das Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Damit soll der Versorgungszuschlag für Krankenhäuser in bisheriger Höhe unbefristet verlängert werden. Der Versorgungszuschlag sichert den Krankenhäusern zusätzliche Einnahmen, um ihre Kosten zu decken. Endgültig soll die Krankenhausfinanzierung im nächsten Jahr geregelt werden.
Quelle: Internetnachricht der Bundesregierung vom 7.11.2014
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
