Höhere Tarifverdienste
Berücksichtigt wurden tarifliche Grundvergütungen und tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im 1. Quartal 2019 im Vorjahresvergleich bei 2,7 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 1,4 %.
Bei der Entwicklung der monatlichen Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen.
Am stärksten stiegen die Tarifverdienste im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahresquartal im Baugewerbe (+4,4 %) und im Bereich Verkehr und Lagerei (+4,3 %). Weiterhin waren unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (+3,4 %) und im Verarbeitenden Gewerbe (+3,3 %) überdurchschnittliche Tariferhöhungen zu beobachten.
Deutlich geringer stiegen die Tarifverdienste in den Bereichen Erziehung und Unterricht (+1,4 %) und Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (+1,9 %). Dies ist im Wesentlichen auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) zurückzuführen. Dieser lief zum 31.12.2018 aus und wurde Anfang März 2019 neu abgeschlossen. Die daraus resultierende Tariferhöhung wird allerdings frühestens ab Mai 2019 rückwirkend zum Januar 2019 ausgezahlt und konnte somit in diesem Quartal bei den Berechnungen noch nicht berücksichtigt werden.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 204 vom 29.5.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
