Kommunale Arbeitgeber begrüßen Referentenentwurf zum AÜG
Die privaten Arbeitgeber kritisieren den Gesetzentwurf als weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinausgehend. Im Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 hatten die Regierungsparteien verabredet, die Arbeitnehmerüberlassung auf grundsätzlich 18 Monate mit einer Tariföffnungsklausel zu begrenzen und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
Wann es zu einer Befassung des Bundeskabinetts kommt, ist derzeit offen.
Positiv: Der Referentenentwurf sieht die grundsätzliche Nichtanwendung des AÜG bei Personalgestellungen vor. Weiterhin enthält der Referentenentwurf eine Tariföffnungsklausel für Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, wonach durch Tarifvertrag die Nichtanwendung des AÜG vereinbart werden kann.
Die Mitgliederversammlung der VKA hat in ihrer Sitzung am 27. November 2015 diese vorgesehenen Erleichterungen der Arbeitnehmerüberlassung für tarifgebundene kommunale Arbeitgeber ausdrücklich begrüßt. Damit haben die zahlreichen Bemühungen der VKA bis hin zu einem persönlichen Gespräch des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers der VKA mit der Bundesarbeitsministerin zu einem ersten Erfolg geführt.
Es bleibt zu hoffen, dass es im Rahmen der weiteren Ressortabstimmung über den Referentenentwurf, der anschließenden Kabinettsentscheidung und im Gesetzgebungsverfahren zu keiner Abschwächung bei diesen für die kommunalen Arbeitgeber wichtigen Inhalten des Gesetzesvorhabens kommt. Die VKA wird sich hierbei weiter einbringen und dafür einsetzen, dass auch die kommunalen Arbeitgeber, die von den im Referentenentwurf enthaltenen Ausnahmen nicht erfasst werden, mit einbezogen werden.
Quelle: VKA Nachrichten Dezember 2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
