Kommunale Arbeitgeber nehmen Stellung zu Gewerkschaftsforderungen
„Insgesamt haben die Forderungen für die kommunalen Arbeitgeber ein Volumen von rund 5,6 Milliarden Euro. Das ist für uns nicht darstellbar. Angesichts zunehmend angespannter Haushalte sind die finanziellen Spielräume der kommunalen Arbeitgeber begrenzt“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Zu jeder Tarifrunde argumentieren die Gewerkschaften mit einem vermeintlichen Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes. Weder die Tarifentwicklung seit 2008 noch konkrete Gehaltsvergleiche stützen diese Behauptung. Im Gegenteil: gerade in den unteren Entgeltgruppen sind die Beschäftigten gegenüber der Privatwirtschaft deutlich im Vorteil“, so Böhle.
Die kommunalen Arbeitgeber starten in die diesjährige Tarifrunde darüber hinaus mit zentralen eigenen Forderungen.
„Wie müssen die Stellschrauben der betrieblichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst dringend neu justieren, so dass die Zusatzversorgung auch langfristig finanzierbar bleibt. Das schließt auch Leistungseinschnitte mit ein“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. Durch die stetig gestiegene Lebenserwartung und die anhaltende Niedrigzinsphase seien die Tarifverträge über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes überholt.
„Auf dem Weg zu einer Entgeltordnung für den Bereich der VKA befinden wir uns in der entscheidenden Phase und sind bestrebt, die Entgeltordnung im Rahmen der Tarifrunde abzuschließen“, so VKA Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Die bisherigen Regelungen bedürfen einer Modernisierung, z. B. bezüglich neuer Qualifikationen und Neubewertung einzelner Tätigkeiten. In der Tarifrunde muss insbesondere die Zusage der Gewerkschaften nach einer angemessenen Kompensation geklärt und umgesetzt werden.
Quelle: Presseinformation der VKA vom 18.2.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
