Kommunale Großkrankenhäuser kritisieren Bundesregierung
„Mehr Personal für die Kontrolle statt mehr Personal am Bett“
Statt die Versorgung des Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, und die Strukturprobleme zwischen den Sektoren ambulant-stationär vor allem in der Notfallversorgung zu lösen oder die massive Belastung der Mitarbeitenden und die Unterfinanzierung anzugehen, geht es um eine Beitragsstabilität. Dazu wird eine Misstrauenskultur entwickelt, die das Krankenhauspersonal unter Generalverdacht stellt. Der Krankenhaussektor wird überkontrolliert und überbürokratisiert, während die Mittel weiter gekürzt werden. Dies bringt in der Summe mehr Personal für die Kontrolle statt mehr Personal am Bett. „Für die Politik mag das Thema Qualitätssicherung neu sein, die deutschen Krankenhäuser sind weltweit führend, was die Qualitätssicherung betrifft“, meint der Vorstandsvorsitzende der kommunalen Großkrankenhäuser Helmut Schüttig. „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass das Thema vorgeschoben wird, um nötige Strukturentscheidungen nicht politisch vorantreiben zu müssen.“
„Keine Antwort auf große Fragen der Zukunft“
Die großen Zukunftsfragen Demografie, medizinischer Fortschritt, die steigenden Ansprüche von Patienten und der Arbeitskräftemangel bleiben unbeantwortet. Ebenso die unstrittige Problematik der Investitionsfinanzierung. Wenn die Länder ihre gesetzliche Aufgabe der Finanzierung von Investitionen der Krankenhäuser einfach weiterhin ignorieren, obwohl die Krankenhäuser ihr Personal und die bauliche und medizinische Weiterentwicklung bezahlen müssen, werden die Krankenhäuser gezwungen, Leistungen zu rationieren. Eine ungeliebte Angelegenheit, die die Politik lieber geschickt delegiert. Sie delegiert diese Entscheidung an die Klinken mit den negativen Folgen für die einzelnen Ärzte und Pflegekräfte vor Ort, die dann sehen müssen, wie sie ihre begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen verteilen.
„Keine Lösung wesentlicher Probleme des Krankenhauswesens“
Schüttig sieht drei wesentliche Problembereiche des Krankenhauswesens ungelöst: Die Finanzierung der Betriebskosten incl. Personalbedarf, die Bereitstellung von Investitionsmitteln und die Finanzierung der Notfallambulanzen. Vielmehr wird die überzogene Bürokratie und zunehmende Kontrolle die medizinische Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser weiter schwächen.
Sein Urteil: „Dieser Entwurf gehört in die Kategorie: Ziel verfehlt!“ Bei der Gründung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ging es ursprünglich darum, die Krankenhausfinanzierung zukunftsfest zu machen, denn die Probleme sind ja bekannt und anerkannt:
- Die Finanzierung der Betriebskosten mit nicht refinanzierten Tarifsteigerungen und eine angespannte Situation im Personalbereich.
- Die extreme Unterfinanzierung der Notfallambulanzen.
- Die mangelnde Bereitstellung von Investitionsmitteln durch die Länder.
Zentrale Aufgabe der Krankenhäuser
Öffentlich-rechtliche Krankenhäuser sind ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge wie Schulen, Kindergärten, Universitäten oder gesetzliche Krankenversicherungen. Ihre zentrale Aufgabe ist es somit, die Daseinsvorsorge und flächendeckende Versorgung mit stationären, aber immer häufiger auch ambulanten Gesundheitsleistungen sicherzustellen.
Die akg
Die AKG ist ein Interessenverbund von 21 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von insgesamt knapp 7 Milliarden Euro. Sie repräsentiert derzeit ca. 37.700 Betten und vertritt damit rund 7,4 % des gesamtdeutschen Krankenhausmarktes. Gut 1,6 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG von 92.200 Mitarbeiter/innen vollstationär behandelt. Die Zahl der ambulant versorgten Patienten liegt bei fast 2,8 Millionen. Hinzu kommen noch einmal über eine Million ambulante und stationäre Notfälle.
Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als Kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.
Zur akg gehören: Klinikum Augsburg, Vivantes Berlin, Klinikum Bielefeld, Klinikum Braunschweig, Klinikverbund Bremen, Klinikum Chemnitz, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, Klinikum Dortmund, Klinikum Fulda, Klinikum Region Hannover, Klinikum Karlsruhe, Kliniken der Stadt Köln, Klinikum St. Georg Leipzig, Märkische Kliniken Lüdenscheid, Universitätsmedizin Mannheim, Mühlenkreiskliniken Minden, Klinikum München, Klinikum Nürnberg, Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam, Klinikum Saarbrücken, Klinikum Stuttgart.
Quelle: Pressemitteilung akg Juni 2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg
