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Krankenhausstrukturgesetz beschlossen – Qualität zahlt sich aus

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Krankenhäuser sollen überall gut erreichbar bleiben und vergleichbarer werden. Außerordentlich gute medizinische Qualität soll besser vergütet werden und mehr Zeit in der Pflege da sein. So sieht es das am 10.6.2015 im Bundeskabinett beschlossene Krankenhausstrukturgesetz vor.

Hohe Qualität soll sich rechnen: Krankenhäuser werden künftig hierfür Zuschläge erhalten. Wenn die Qualität nicht stimmt, wird es Abschläge geben. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, soll sich mehr an der Qualität orientieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss, wichtigstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wird hierzu Qualitätsvorgaben entwickeln.

„Mit dem „Krankenhaus-Strukturgesetz“ schaffen wir eine solide Arbeitsgrundlage für die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland und für die Patienten ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität. Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.


Umstrukturierung ermöglichen

Je nach Region und Fachrichtung gibt es an einigen Stellen zu viele Krankenhausbetten, an anderen zu wenige. Um die Versorgungsstrukturen zu verbessern, wird daher ein Strukturfonds eingerichtet. Der Fonds stellt Mittel zur Verfügung, um beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umwandeln zu können.

Einmalig werden 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds eingebracht. Die Länder können die Mittel zweckgebunden abrufen. Für jeden Euro aus dem Fonds aber müssen die Länder oder Krankenhausträger einen eigenen Euro einsetzen. Das heißt: Insgesamt steht eine Milliarde Euro für Umstrukturierungen bereit.

Bonusregelungen für viele Operationen können zu Fehlanreizen führen. Die soll es künftig nicht mehr geben. Alle Zielvereinbarungen in Krankenhäusern, die die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen beeinflussen, sollen verboten werden.


Gute Pflege im Krankenhaus

Für eine gute Krankenhausbehandlung werden genügend Pflegerinnen und Pfleger gebraucht. Für die „Pflege am Bett“ wird nun von 2016 bis 2018 ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Die Fördermittel betragen bis zu 660 Millionen Euro. Nach Ende des Förderprogramms stehen jährlich bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung. Die Krankenhäuser müssen einen Anteil von 10 Prozent der Personalkosten aufbringen. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden.

Auch das Vergütungssystem für die Pflege in Krankenhäusern kommt auf den Prüfstand. Beim Bundesgesundheitsministerium wird eine Experten-Kommission angesiedelt. Sie wird klären: Bildet die Vergütung den erhöhten Pflegebedarf von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und den allgemeinen Pflegebedarf sachgerecht ab?

Spätestens Ende 2017 sollen Ergebnisse vorliegen. Danach wird die Kommission Vorschläge unterbreiten, wie Pflege in Krankenhäusern angemessen honoriert werden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er erarbeitet Richtlinien, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wiedergeben. Damit legt der G-BA für mehr als 70 Millionen Versicherte fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Außerdem beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.


Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 10.6.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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