Mehr Planungssicherheit für Wissenschaftler
Die Bundesregierung hat dafür die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Juli auf den Weg gebracht. „Die Novelle ist notwendig, weil es Fehlentwicklungen an den Hochschulen gegeben hat. Dort haben über 50 Prozent der jungen Wissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge“, so Wanka bei der ersten Lesung im Bundestag.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahren zulässig.
Keine unsachgemäßen Befristungen
Über die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr angestellt. Dafür kann es keine sachlichen Gründe geben. Solchen Fehlentwicklungen tritt die Reform entgegen.
Für junge Wissenschaftler wie Promovierende oder PostDocs war die nahe berufliche Zukunft kaum planbar. Deshalb sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler unterbunden werden. Die Befristung soll der angestrebten Qualifizierung angemessen sein.
Unnötige Kurzzeitbefristungen werden beendet.
Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit Daueraufgaben beschäftigt sind, dürfen keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Gemeint sind zum Beispiel Angestellte, Labor- oder Technikmitarbeiter. Sie dürfen dann nur noch auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beschäftigt werden.
Die Hochschulen brauchen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Die Novelle berücksichtigt diesen Aspekt.
Karriereplanung für junge Wissenschaftler verbessern
Wanka verwies darauf, dass in den vergangenen zehn Jahren viele neue Stellen in der Wissenschaft entstanden seien. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch finanzielles Engagement des Bundes. Da wären der Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation. Die Hochschulen hätten viele befristete Stellen geschaffen, aber nicht in gleichem Maße unbefristete.
Der Bund finanziere das BAföG seit Jahresanfang zu 100 Prozent und entlaste die Länder damit um 1,2 Milliarden Euro jährlich. Dies ermögliche es den Ländern, mehr unbefristete Stellen an den Hochschulen zu schaffen, so Wanka.
Sie verhandle derzeit mit den Ländern außerdem, wie die Karrierechancen im Wissenschaftssystem verbessert werden können, so Wanka. Der wissenschaftliche Nachwuchs in Deutschland sei exzellent ausgebildet und viele junge Wissenschaftler würden gern aus dem Ausland zurückkommen. Deshalb sollen junge Wissenschaftler über so genannte Tenure-Track-Professuren bessere Karrierechancen erhalten.
Hochschulen stehen in der Verantwortung
Wird eine Qualifizierung über Drittmittel finanziert, sollen die „WiMis“ (Wissenschaftliche Mitarbeiter) so lange beschäftigt werden, wie die Mittel bewilligt sind. Kürzere Verträge sollen möglich bleiben, wenn es dafür gute Gründe gibt: zum Beispiel wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nach einem befristeten Erstvertrag mit ihrer Publikation, ihrer Doktorarbeit oder ihrem Projekt fast fertig sind.
Die zeitlichen Höchstfristen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung werden ausgeweitet. Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber sind gehalten, Befristungen für ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter verantwortungsvoll einzusetzen.
Bessere Daten zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Bundesregierung hat darüber hinaus beschlossen, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland genauer statistisch zu erfassen. Das Hochschulstatistikgesetz soll angepasst werden. Das Gesetz regelt, welche Daten Hochschulen an die statistischen Landesämter melden sollen. Die Daten liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung. Zugleich erfüllen sie europäische Verpflichtungen zur Lieferung statistischer Daten.
Mit der Novelle wird nun erstmals eine Promovierendenstatistik eingeführt. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland unzureichend.
Quelle: Internetmitteilung der Bundesregierung vom 5.11.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
