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Mindestlohn-Kommission erstmals zusammengetreten

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Die Sozialpartner werden künftig in einer Kommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden. Das stärke die Tarifautonomie in Deutschland, erklärte Bundesarbeitsministerin Nahles in Berlin. Dort trat am 27.2.2015 die Mindestlohn-Kommission zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto. Zum 30. Juni 2016 soll die Höhe des Mindestlohns erstmals überprüft werden. Dann werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird.

 

„Wir wollen, dass die Sozialpartner den Mindestlohn in einer unabhängigen Kommission festlegen. Sie ist Ausdruck der lebendigen Sozialpartnerschaft in Deutschland“, betont Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die gleichberechtigte Besetzung der Kommission durch Arbeitnehmer und Arbeitgebervertreter stärke die Tarifautonomie.

 

Kommission orientiert sich an Tarifentwicklung

 

Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Dabei prüft sie, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor.

 

Die Kommission wird in ihrer Arbeit von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt. Dort wird die Geschäftsstelle der Kommission aufgebaut. Diese wird gleichzeitig Informationsstelle für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Unternehmen sein.

 

Politisch unabhängige Kommission

 

Vorsitzender der Kommission ist Henning Voscherau. Er hat das Amt auf gemeinsamen Vorschlag der Spitzenorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernommen. Außer dem Vorsitzenden gehören sechs stimmberechtigte sowie zwei beratende Mitglieder zur Kommission. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreterinnen oder Vertreter vor. Die zwei beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen.

 

Die Kommissionsmitglieder

 

Arbeitnehmerseite: Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU; Stefan Körzell, Mitglied im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand; Michaela Rosenberger, Vorsitzende der NGG.

Arbeitgeberseite: Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der BDA; Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG); Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Wissenschaftliche Mitglieder: Clemens Fuest, seit 2013 Präsident und wissenschaftlicher Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW); Claudia Weinkopf, Stellvertretende geschäftsführende Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

 

 

Quelle: Internetmitteilung der Bundesregierung vom 27.2.2015

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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