Neue Konzepte zur Rente
Ost-West-Angleichung kommt bis 2025
2025 wird die deutsche Einheit auch in puncto Rente vollendet sein. Dann werden Ost- und West-Rente auf gleicher Grundlage berechnet. Dafür wird der Rentenwert Ost ab 2018 bis 2025 schrittweise angeglichen. In gleichem Zuge wird die derzeitige Höherwertung der Löhne Ost abgeschmolzen. Darauf haben sich im Koalitionsausschuss die Regierungsparteien geeinigt.
„Eine gute Einigung“, begrüßte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer das Ergebnis vom Abend des 24.11.2016.
Erwerbsminderungsrente wird verbessert
Sie hob zwei weitere Themen hervor, die nun zügig in das parlamentarische Verfahren gehen sollen: Zum einen geht es darum, die Situation von Menschen zu verbessern, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Ihnen soll durch eine schrittweise verlängerte Zurechnungszeit bis auf das Alter 65 Jahre spürbar geholfen werden. Die Verbesserungen erfolgen in den Jahren 2018 bis 2024.
Betriebliche Altersvorsorge mit mehr Möglichkeiten
Zum anderen will die Regierung nun zügig das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung beschließen. Danach sollen die Sozialpartner tarifvertraglich Betriebsrenten ohne Haftung der Arbeitgeber vereinbaren können. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.000 Euro brutto eine Betriebsrente gewähren. Sie müssen dazu zusätzlich Beiträge zahlen – zwischen 240 und 480 Euro monatlich. Zudem soll der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in Versorgungseinrichtungen von vier auf sieben Prozent angehoben werden (gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze).
Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt
Bundesministerin Andrea Nahles hat am 25.11.2016 ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt. Es geht um die zukunftsfeste und verlässliche Alterssicherung bis 2030 und darüber hinaus.
Die Alterssicherung 2030+ sieht vor:
- Die gesetzliche Rente als verlässliches Fundament: Gesetzliche Haltelinie für dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent, Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045, Absicherung von Selbstständigen, verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung, gleich Renten in Ost und West.
- Die zusätzliche Altersvorsorge als echtes Plus für alle: tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe, vereinfachte und transparentere Riester-Rente, Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbssicherung.
- Die Solidarrente als Anerkennung von Lebensleistung: Garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte.
Quelle: Internetmeldungen von Bundesregierung und BMAS vom 25.11.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
