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Neue Rundschreiben des BMI zum Tarifrecht

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Das Bundesministerium des Innern hat weitere Rundschreiben zum Tarifrecht erlassen.

Im Einzelnen:

  • BMI-Rundschreiben vom 19.8.2015, Az. D 5 – 31002/17#6, betreffend Rückforderung von überzahltem Krankengeldzuschuss.

    Mit dem Rundschreiben wird über das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.1.2014 – B 5 R 36/12 R – informiert. Das BSG hatte entschieden, dass gesetzliche Rentenansprüche eines Beschäftigten nicht nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD zum Zwecke der Rückforderung überzahlten Krankengeldzuschusses auf den Arbeitgeber übergehen. Aus dem Urteil werden generelle Konsequenzen für den Bund zur Rückforderung von überzahltem Krankengeldzuschuss und für die Anwendung des Forderungsübergangs aus § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD für verschiedene Ansprüche gezogen.

  • BMI-Rundschreiben vom 31.8.2015, Az. D 5 – 31007/6#5, betreffend Durchführungshinweise zur Elternzeit für die Tarifbeschäftigten des Bundes bei Geburten ab dem 1. Juli 2015.

    Mit dem Rundschreiben werden Hinweise zu Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bekannt gegeben, die zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten sind. Zudem wird auf die neuen Möglichkeiten zum Elterngeld Plus hingewiesen.


Die Rundschreiben können von der Homepage des BMI heruntergeladen werden.


Quelle: Internetmitteilungen des BMI


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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