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Neue Tarifverträge für die Beschäftigten im Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder

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Bereits am 7. November 2017 konnten die Arbeitgebervertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften eine Einigung auf einen Flächentarifvertrag für die Beschäftigten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erzielen.

Grundlage ist der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 7.11.2017 zum TV-L und der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 7.11.2017 zum TVÜ-Länder.

 

Beide Änderungstarifverträge befinden sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren.

 

Hier die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:

 

  • Integration der Beschäftigten in den TV-L
  • Anhebung der Gefahrenzulage auf 1.100 Euro/Monat für
    - den Leiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und den Leiter im Kampfmittelbeseitigungsdienst
    - den ständigen Vertreter des Leiters des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und den
       ständigen Vertreter des Leiters im Kampfmittelbeseitigungsdienst
    - Truppführer/Entschärfer
  • Bundesweite Eingruppierung aller (Hilfs-)Truppführer in die Entgeltgruppe (EG) 9
  • Einführung einer monatlichen Entgeltgruppenzulage für Truppführer von 85 Euro
  • Anhebung der Gefahrenzulage für Munitionsfacharbeiter der EG 5 und 6 auf monatlich 1.000 Euro
  • -Anhebung der Zulage für chemische Munition auf 133,33 Euro
  • Anhebung der Sonderprämie für eine Entschärfung mit außergewöhnlichem Gefahrenmoment auf 737,79 Euro
  • Anhebung der Zulage für Luftbildauswerter der EG 8 und 9 auf 113 Euro
  • Anhebung der Gruppenunfallversicherung für den Todesfall auf 56.497,75 Euro und für den Invaliditätsfall auf 112.995,51 Euro
  • Inkrafttreten zum 1. Januar 2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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