Neue Tarifverträge für die Beschäftigten im Kampfmittelbeseitigungsdienst der Länder
Grundlage ist der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 7.11.2017 zum TV-L und der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 7.11.2017 zum TVÜ-Länder.
Beide Änderungstarifverträge befinden sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren.
Hier die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst:
- Integration der Beschäftigten in den TV-L
- Anhebung der Gefahrenzulage auf 1.100 Euro/Monat für
- den Leiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und den Leiter im Kampfmittelbeseitigungsdienst
- den ständigen Vertreter des Leiters des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und den
ständigen Vertreter des Leiters im Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Truppführer/Entschärfer - Bundesweite Eingruppierung aller (Hilfs-)Truppführer in die Entgeltgruppe (EG) 9
- Einführung einer monatlichen Entgeltgruppenzulage für Truppführer von 85 Euro
- Anhebung der Gefahrenzulage für Munitionsfacharbeiter der EG 5 und 6 auf monatlich 1.000 Euro
- -Anhebung der Zulage für chemische Munition auf 133,33 Euro
- Anhebung der Sonderprämie für eine Entschärfung mit außergewöhnlichem Gefahrenmoment auf 737,79 Euro
- Anhebung der Zulage für Luftbildauswerter der EG 8 und 9 auf 113 Euro
- Anhebung der Gruppenunfallversicherung für den Todesfall auf 56.497,75 Euro und für den Invaliditätsfall auf 112.995,51 Euro
- Inkrafttreten zum 1. Januar 2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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