Neue Verordnung zu Berufskrankheiten
Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
- Bestimmte Formen des so genannten „weißen Hautkrebses“ (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung
- Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten
- Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung)
- Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe
Der Verordnung müssen noch die Länder zustimmen. Betroffene können sich aber bereits jetzt bei ihren Unfallversicherungsträgern melden.
Die neue Verordnung kann hier nachgelesen werden
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales online Seiten
Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht
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