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Neues zum Mindestlohn ab 2018

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Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar 2018 ausnahmslos für alle Branchen. Daneben gibt es weitere Neuerungen.

Mindestlohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos

 

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum 31. Dezember 2017.

 


Pflegemindestlohn steigt

 

Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.


 

Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung

 

Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, müssen den bundesweiten Branchenmindestlohn von 15,26 Euro pro Zeitstunde bezahlen. Ab 1. Januar 2018 gilt er erstmalig auch für Einrichtungen, in denen Qualifizierung nicht zum Hauptgeschäft gehört.

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 19.12.2017

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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