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Öffentliche Arbeitgeber müssen Gesundheitsschutz ernst nehmen

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„Seit Jahren dreht sich in vielen Dienststellen die Abwärtsspirale aus Stellenabbau, Arbeitsverdichtung und steigendem Krankenstand”, so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Darunter leiden Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und die Bürgerinnen und Bürger.

Am 22. Oktober 2014 führte die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund eine Fachtagung zu psychischen Belastungen im öffentlichen Dienst durch. Der Titel: Neustart des Arbeitsschutzes im öffentlichen Dienst? Erste Schritte bei Gefährdungsbeurteilungen in Behörden. Thesenpapiere und Präsentationen zur Tagung sind auf der Webseite der Hans-Böckler-Stiftung dokumentiert.

 

Belastung für Beschäftigte und Bürger


Immer mehr Bundesbeschäftigte werden krank und vor allem immer länger. So habe 2012 die durchschnittliche Zahl der Fehltage beim Bund 19,25 betragen. In den Ländern sehe es nicht anders aus. Unterrichtsausfall, langes Warten nach dem Notruf, schleppende Genehmigungsverfahren – der enorme Krankenstand im öffentlichen Dienst ist auch für Bürger und Unternehmen eine Belastung.


Die Beschäftigten im Bürgerbüro, der Wache oder der Schule kämpfen von Tag zu Tag damit, die Aufgaben ausgeschiedener oder seit langem erkrankter Kolleginnen und Kollegen zu stemmen Aber ein Viertel der öffentlichen Arbeitgeber führt die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung gesundheitlicher Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch. Bei einem weiteren Drittel ist die Gefährdungsbeurteilung unvollständig oder fehlerhaft, so ein Ergebnis der Tagung.

 


Gefährdungsbeurteilungen richtig umsetzen und Anti-Stress-Verordnung einführen


Die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn müssen prüfen, ob die Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten gefährden. Dann müssen anschließend die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit einleiten. Neben einer Anti-Stress-Verordnung bedeutet dies vor allem Dienstvereinbarungen.

Quelle: DGB online, 22.10.2014


Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht

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