Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weit verbreitet
Acht von zehn Befragten wissen aber nicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Sieben von zehn kennen zu dem Thema auch keine Ansprechperson im Betrieb. Und fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) kennt keinerlei Maßnahmen, die das eigene Unternehmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen hätte. Das sind einige der zentralen Ergebnisse der vom Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrum Duisburg (SUZ) durchgeführten repräsentativen Erhebung.
„Sexuelle Belästigungen können traumatische Folgen für die Betroffenen haben – nicht zuletzt deshalb sind die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen“, unterstrich die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt ausdrücklich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Form verbotener Diskriminierung. „Sexuelle Belästigung darf nicht folgenlos bleiben. Betroffene sollten deshalb Hilfe in Anspruch nehmen – und Arbeitgeber müssen diese Hilfe auch anbieten. Das ist vielen Personalabteilungen öffentlicher und privater Arbeitgeber anscheinend nicht bewusst“, sagte Lüders.
Quelle: Internetmitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 3.3.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
