Sozial- und Erziehungsdienst: Auftakt der Schlichtung
Die beiden Schlichter, Prof. Dr. Georg Milbradt und Dr. h. c. Herbert Schmalstieg, informierten im Anschluss die Presse. Das weitere Schlichtungsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Medien statt.
Die Schlichtungskommission ist am 10. Juni 2015 erstmals zusammengetreten. Auf der Tagesordnung standen formale Fragen, die Vereinbarung einer Geschäftsordnung und die Festlegung der Schlichtungstermine. Bis zum 22. Juni 2015 soll ein möglicher Schlichterspruch vorliegen.
Die Tarifverhandlungen sollen voraussichtlich am 24. Juni 2015 wieder aufgenommen werden. Ort und genauer Zeitpunkt stehen noch nicht fest.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung der VKA hat bei ihrer außerordentlichen Sitzung am 9. Juni 2015 in Potsdam die Weichen für die Schlichtung gestellt und die VKA-Vertreter für die Schlichtungskommission gewählt.
Die Kommission besteht aus zehn Arbeitgeber- und zehn Gewerkschaftsvertretern sowie den beiden Schlichtern. Stimmberechtigt ist diesmal der Arbeitgeberschlichter Prof. Milbradt.
Weiteres Vorgehen
Während der Schlichtung besteht Friedenspflicht. Im Anschluss an die Schlichtung werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen. Sollten sich die Tarifvertragsparteien dann erneut nicht einigen, könnten die Gewerkschaften die Verhandlungen abermals für gescheitert erklären und zum Streik aufrufen. Beide Schlichter haben in der Pressekonferenz deutlich gemacht, dass sie dies verhindern wollen und ein einvernehmliches Schlichtungsergebnis anstreben, mit dem der Tarifkonflikt endgültig beigelegt werden kann.
„Aktionen“
Trotz der laufenden Schlichtung rufen die Gewerkschaften zu einem „bundesweiten Aktionstag“, Demonstrationen und Betriebsversammlungen auf. Obwohl aktuell durch die Schlichtung Friedenspflicht besteht, kann es dadurch zu Beeinträchtigungen im Sozial- und Erziehungsdienst, insbesondere auch bei der Kinderbetreuung, kommen.
Solche „Begleitmusik“ zu einer Schlichtung ist sowohl ungewöhnlich als auch aus Elternsicht nach den wochenlangen Vollstreiks mehr als ärgerlich.
Quelle: Tarifinfo der VKA Nr. 9/2015 vom 11.6.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
