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Sozial- und Erziehungsdienst: Gewerkschaften erheben Forderungen

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Die für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften haben die Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) im kommunalen Bereich gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 31.12.2014 gekündigt.

 

Für die bevorstehenden Tarifverhandlungen hat die Bundestarifkommission (BTK) des dbb in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2014 eine „echte Wertschätzung und bessere Bezahlung“ der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst gefordert und folgende Eckpunkte beschlossen.

Grundeingruppierung

  • ab Entgeltgruppe S 5: Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger
  • ab Entgeltgruppe S 10: Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher
  • ab Entgeltgruppe S 11: Leiterinnen/Leiter
  • ab Entgeltgruppe S 15: Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen


Gerechte Eingruppierung

  • Erweiterung der S-Entgeltgruppen
  • Eingruppierung in derselben EG/Stufe beim Stellenwechsel
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Zeiten für Vor- und Nacharbeiten im Erziehungsdienst
  • Den Master eingruppierungswirksam anerkennen


Berücksichtigung neuer Tätigkeiten und Heraushebungsmerkmale

  • Überprüfung/Aktualisierung aller Tätigkeitsmerkmale
  • Ergänzung/Aktualisierung von Berufen, Berufsbezeichnungen, Abschlüssen und Einrichtungen
  • Zusatzqualifikationen berücksichtigen


Darüber hinaus fordert der dbb Neuregelungen für die Leitungspositionen. So sollen zum Beispiel die Eingruppierungsmerkmale von Leiterinnen/Leitern und Stellvertreterinnen/Stellvertretern im Erziehungsdienst von Kopfzahlen als alleiniges Kriterium entkoppelt werden.

Der sich abzeichnende Personalmangel wird nicht nur dazu führen, neues und gut qualifiziertes Personal gewinnen zu müssen. Maßgebend wird auch sein, dem vorhandenen Personal gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit dieses ein Erwerbsleben lang gesund und einsatzfähig bleibt. Daher fordert der dbb auch Verbesserungen im Gesundheitsmanagement und für die Jugend.

Das Recht zur detaillierten Ausgestaltung und Ergänzung der Forderung für die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst wurde der dbb Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst eingeräumt.

 

Quelle: Internetmitteilung des dbb vom 18.12.2014

 


 

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat am 11.12.2014 ihre Tarifforderung für den Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.


Der Koordinierungsvorstand der GEW, bestehend aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und den Landesvorsitzenden, hat am 11. Dezember 2014 die Forderungen der GEW für die Tarifverhandlungen mit der VKA über eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (EGO SuE) beschlossen.

Die GEW verlangt eine deutliche Steigerung der Bezahlung für alle sozialpädagogischen Fachkräfte. Die Stufenlaufzeiten der „S-Tabelle“ sollen den Stufenlaufzeiten der allgemeinen Entgelttabelle zum TVöD angeglichen werden. Einschlägige Berufserfahrung muss in vollem Umfang auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden, unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie erworben wurde.

Des Weiteren soll in den Verhandlungen erreicht werden, dass die Eingruppierung von Kita-Leitungen nicht mehr allein von der Zahl der Plätze abhängig ist und deren Eingruppierung nicht unter Entgeltgruppe S 11 beginnt. Höhergruppierungen sollen stufengleich unter Anrechnung der erreichten Stufenlaufzeit erfolgen.

In die Entgeltordnung sollen zudem zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für Schulsozialarbeiter/innen, Fachberatung und Kindheitspädagog/innen aufgenommen werden.

 

Quelle: Internetmitteilung der GEW vom 12.12.2014

 


 

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat folgende Stellungnahme abgegeben.


Derzeit verhandeln die Tarifvertragsparteien das Eingruppierungsrecht für alle rund zwei Millionen Beschäftigte, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) gilt. Die rund 220.000 Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes sind ein Teil davon.

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nehmen im Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes eine herausgehobene Stellung ein. Erzieher/innen erhalten nach dem TVöD höhere Gehälter als andere Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung.

Die Gehälter der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sind stärker gestiegen als die von anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Grund sind die Sonderregeln, die die Tarifparteien 2009 für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart hatten. Diese Sonderregelungen haben die Gewerkschaften gekündigt.

Durch die Tarifabschlüsse seit 2010 sind die Monatsgehälter für alle TVöD-Beschäftigten im Rahmen der regulären Tarifrunden um weitere rund 12,4 Prozent gestiegen.

Bei der weitaus größten Gruppe im Sozial- und Erziehungsdienst, den Erzieherinnen und Erziehern, ist das Tabellenentgelt seit 2009 (vor der Tarifeinigung) von 2.475 Euro auf aktuell 3.212 Euro (seit März 2014) erhöht worden (Entgeltstufe S 6, Stufe 6). Das ist ein Plus von 737 Euro bzw. 30 Prozent innerhalb von knapp sechs Jahren.

Im März 2015 steigen die Gehälter entsprechend der Tarifeinigung vom 1. April 2014 nochmals um 2,4 Prozent.

 

 

Quelle: Internet-Mitteilung der VKA vom 17.12.2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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