Sozial- und Erziehungsdienst: Noch kein Abschluss der Tarifverhandlungen
Die Gewerkschaften können sich derzeit nicht zur Annahme des Schlichterspruchs entschließen. Dies ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 25./26. Juni 2015. Nach Auffassung der Gewerkschaften sieht die Empfehlung der Schlichter eine „echte Aufwertung“ der Berufe nicht vor. Die Tagung von 300 Streikdelegierten hatte am 24.Juni die Mitgliederbefragung empfohlen.
Nach Mitgliederbefragungen bei ver.di und dbb sollen die Verhandlungen am 13. August 2015 wieder aufgenommen werden. In der Zwischenzeit soll nach Ankündigung von ver.di-Chef Bsirske nicht zu weiteren Streiks an kommunalen Kindertagesstätten aufgerufen werden.
Die VKA kritisiert, dass die Gewerkschaften den Tarifkonflikt nach dem einvernehmlichen Schlichterspruch nicht zügig beenden, sondern erst in sieben Wochen wieder an den Verhandlungstisch kommen wollen.
Hierzu VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle: „Dass die Gewerkschaften Kinder und Eltern weitere sieben Wochen über den Tarifkonflikt und drohende Streiks im Unklaren lassen wollen, kritisieren wir deutlich. Es liegt eine Einigungsempfehlung der Schlichter auf dem Tisch. Es gibt somit aus unserer Sicht keinen Grund, den Tarifkonflikt weiter in die Länge zu ziehen.
Die Mitgliederversammlung der VKA hatte dem Schlichterspruch in ihrer Sitzung am 24. Juni 2015 mehrheitlich zugestimmt. „Der Schlichterspruch stellt viele Kommunen vor große finanzielle Probleme. Da die Einigungsempfehlung der Schlichter aber einvernehmlich gefallen ist und neben den beiden Schlichtern auch die Schlichtungskommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern dem Ergebnis zugestimmt hat, hat sich die Mitgliederversammlung der VKA für die Annahme des Schlichterspruchs ausgesprochen. Die VKA ist jederzeit bereit, die Einigungsempfehlung der Schlichter als Tarifabschluss zu unterschreiben.“
Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, hatten am 23.6.2015 ihren einvernehmlichen Schlichterspruch in Bad Brückenau vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlich zehn Prozent.
Das Gesamtsystem der Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst bleibt unverändert. Die Werte der Gehaltstabelle werden für acht der 17 Entgeltgruppen angehoben. Die Steigerungen in der größten Gruppe, Erzieher/innen mit Grundtätigkeit, betragen durchschnittlich 3,3 Prozent. Für die Beschäftigten ergeben sich dadurch Zugewinne zwischen 33 und 160 Euro. Auch für weitere Tätigkeitsfelder des Sozial- und Erziehungsdienstes (u. a. Kinderpfleger, Kita-Leitungen, Sozialarbeiter, handwerklicher Erziehungsdienst) sieht der Schlichterspruch Verbesserungen vor.
Die VKA-Vertreter in der Schlichtungskommission hatten beiden Schlichtern für ihre intensive Arbeit gedankt. Die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter in der Schlichtungskommission hatten dem Schlichterspruch mehrheitlich zugestimmt.
Quelle: Pressemitteilungen der VKA vom 23.6.2015 und 25.6.2015
Hinweis:
Der komplette Schlichterspruch (sechs Seiten) kann über die Homepage der VKA (http://www.vka.de) als Anhang zur dortigen Pressemitteilung vom 23.6.2015 eingesehen werden.
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
