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Tarifeinheitsgesetz: Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde

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Der Marburger Bund hat gegen das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbeschwerde erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen.

Der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG darstellt. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert. Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt. Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen. Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden. Deshalb haben wir heute die Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, um nicht wieder gutzumachenden Schaden vom Marburger Bund abzuwenden“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.


Quelle: Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 10.7.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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