Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
Tarifvertragsparteien sind die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund (MB). In den kommunalen Krankenhäusern arbeiten 52.500 Ärztinnen und Ärzte.
Vereinbarte Verhandlungstermine:
18. Dezember 2014 (Auftakt);
15. Januar 2015;
3. und 4. Februar 2015.
Der MB fordert Gehaltssteigerungen von 5,4 Prozent sowie eine Verteuerung und Einschränkung der Bereitschaftsdienste. Nach Angaben der VKA umfasst das Paket der Gesamtforderungen Kostensteigerungen von rund neun Prozent bzw. jährliche Mehrausgaben für die Krankenhäuser von ca. 460 Millionen Euro.
Die Position der VKA:
Ziel der VKA ist ein Tarifabschluss, der den Anforderungen und den Möglichkeiten der kommunalen Krankenhäuser gerecht wird. Das heißt: Die Ärztegehälter sollen attraktiv bleiben und mit der allgemeinen Lohnentwicklung weiter steigen. Aber: Der Tarifabschluss muss finanzierbar sein.
Besonders wichtig. Die Tarifregeln müssen die Rahmenbedingungen der Krankenhäuser berücksichtigen. Das gilt auch für die Regelungen zum Bereitschaftsdienst. Es darf keine weiteren Einschränkungen geben, die den Betrieb und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten am Wochenende personalwirtschaftlich unmöglich oder unfinanzierbar macht.
Ärztegehälter
Die Gehälter der Ärzte sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach dem TV-Ärzte beträgt ein Monatsentgelt (ohne Zuschläge etc.) zwischen 4.023 und 8.383 Euro. Unter Berücksichtigung der Zuschläge ergibt sich für Assistenzärzte ein Jahreseinkommen von 60.000 bis 75.000 Euro, für Fachärzte zwischen 75.000 und ca. 100.000 Euro – je nachdem, wie viel Bereitschaftsdienste, Wochenend- oder Nachtarbeit etc. ein Arzt leistet. Oberärzte erzielen zwischen 95.000 und 110.000 Euro und Chefarzt-Stellvertreter ab ca. 110.000 Euro im Einstieg. (Die weiteren Entwicklungsstufen sind im Tarifvertrag nicht abgebildet, sondern werden einzelvertraglich festgelegt. Nicht berücksichtigt ist die Beteiligung an Poolgeldern.)
Die Ärzte erhalten in den kommunalen Krankenhäusern eine äußerst attraktive Bezahlung. Sie liegen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen an der Spitze.
Bereitschaftsdienst
Kommunale Krankenhäuser stehen den Patientinnen und Patienten 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche zur Verfügung. Die „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ wird häufig über Bereitschaftsdienst sichergestellt. Gerade für kleinere Abteilungen und Krankenhäuser ist Bereitschaftsdienst unverzichtbar.
Die Krankenhäuser brauchen den Bereitschaftsdienst. Er muss bezahlbar bleiben.
Einschränkungen am Wochenende
Bereitschaftsdienst wird entweder mit Freizeit oder in Geld ausgeglichen. Die Bezahlung, Anordnung und Arbeitsanteile in den Bereitschaftsdiensten sind gesetzlich und tarifvertraglich streng geregelt. Die Krankenhäuser setzen diese Vorgaben um.
Weitere Einschränkungen für den Bereitschaftsdienst lehnen die Krankenhäuser ab. Er muss weiterhin leistbar sein.
Finanzierung
Die Krankenhäuser können die Preise ihrer Leistungen nicht selbst entsprechend der tatsächlichen (Personal-)Kostenentwicklung anpassen. Als maximale Obergrenze der Preissteigerung für Krankenhausleistungen hat der Gesetzgeber die Grundlohnrate 2015 auf 2,53 Prozent festgelegt. Von dieser Rate, die bei den Krankenhäusern nur gekürzt ankommt, müssen die Häuser alle Sach- und Personalkostensteigerungen finanzieren.
Überproportionale Tarifsteigerungen können die Krankenhäuser nicht verkraften.
Quelle: Info-Mappe der VKA zur Tarifrunde
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
