Tarifverhandlungen für Ärzte wurden vertagt
Es war ein erster Austausch der Positionen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und des Marburger Bundes, der ohne Ergebnis blieb.
Stellungnahmen der Tarifpartner
VKA:
Der Marburger Bund fordert für die 52.500 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern 5,4 Prozent mehr Gehalt sowie zusätzlich eine Verteuerung des Bereitschaftsdienstes um durchschnittlich 34 Prozent (bei den Assistenzärzten bis zu 28 Prozent, bei den Fachärzten bis zu 41 Prozent). Insgesamt ergeben die Forderungen ein Kostenvolumen von rund neun Prozent.
„Für die kommunalen Krankenhäuser sind solche Kostensteigerungen in keiner Weise darstellbar. Die geforderten Tariferhöhungen sind von der gesetzlichen Krankenhausfinanzierung nicht ansatzweise gedeckt“, so Joachim Finklenburg, Verhandlungsführer der VKA.
Die VKA kritisiert insbesondere auch die Forderungen zur Verteuerung und Einschränkung des Bereitschaftsdienstes. VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann: „Die geforderte massive Verteuerung des Bereitschaftsdienstes lehnen wir ab. Die Krankenhäuser stellen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr die Versorgung sicher. Dafür brauchen, gerade die kleineren Abteilungen und Häuser, einen bezahlbaren und praktikablen Bereitschaftsdienst.“
Die Verhandlungen werden am 15. Januar 2015 sowie am 3./4. Februar 2015 fortgesetzt.
Quelle: Pressemitteilung der VKA vom 18.12.2014
Marburger Bund:
Geschäftsmäßig ist die Auftaktrunde der Tarifverhandlungen für die rund 52.500 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern verlaufen. Deutlich wurde, dass die Standpunkte der Verhandlungspartner erwartungsgemäß noch weit auseinander liegen. Die Arbeitgeberseite ließ kaum Verständnis für die hohe Dienstbelastung der Ärztinnen und Ärzte erkennen. Der Marburger Bund bekräftigte indes seine Erwartung, dass in dieser Tarifrunde nicht nur eine angemessene Erhöhung der Gehälter, sondern auch grundsätzliche Fortschritte bei der Vergütung und Planung von Bereitschaftsdiensten erreicht werden müssen.
Quelle: Internetmitteilung des Marburger Bundes vom 18.12.2014
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
