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TdL bricht Verhandlungen ab – scharfe Kritik der Gewerkschaften

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In einem gemeinsamen Brief an den Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Berliner Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen, haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der dbb beamtenbund und tarifunion und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharfe Kritik an dem Abbruch aller laufenden Tarifverhandlungen durch die TdL reagiert.

Die TdL hatte kurzfristig die bereits vereinbarten Verhandlungstermine zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte und zur Tarifierung der betrieblich-schulischen Ausbildungsverhältnisse in Gesundheitsberufen abgesagt. Begründet hatte die TdL die Absage damit, dass ver.di in zwei Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von Haustarifverhandlungen über die Entlastung der Beschäftigten zum Streik aufgerufen hat.

 

Dies kritisieren die Gewerkschaften als unverhältnismäßig und schädlich. In dem gemeinsamen Brief weisen die Gewerkschaften darauf hin, dass es keinen sachlichen Zusammenhang zwischen den Verhandlungsgegenständen gebe. Die Verhandlungsverpflichtung zur Tarifierung der betrieblich-schulischen Ausbildung und zur Entgeltordnung sei die TdL in der Tarifeinigung vom Februar 2017 eingegangen, wobei die Verhandlungen über die Tarifierung der Ausbildungsverhältnisse bereits im Herbst 2017 abgeschlossen sein sollten. Es sei nicht akzeptabel, dass die TdL diese Verpflichtungen nicht einhalte. Die Absage stelle die bisherige vertrauensvolle Tarifpartnerschaft in Frage und habe negative Folgen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Länder.

 

Die Nachwuchsgewinnung bei den Ländern sei schon jetzt problematisch, weil das dortige Tarifniveau hinter dem Niveau der Kommunen und des Bundes zurückbleibe. Die Vorsitzenden von ver.di, dbb und GEW fragen Kollatz-Ahnen in ihrem Brief, wie er den Beschäftigten in Krankenhäusern, Schulen, Straßenmeistereien, Verwaltungen und anderen Landeseinrichtungen erklären wolle, dass sich die Arbeitgeber um ihre tariflichen Belange nicht mehr kümmern wollen, weil in zwei Kliniken die Beschäftigten für ihre berechtigte Forderung nach Entlastung kämpfen.

 

 

Quelle: dbb newsletter Nr. 76/2018 vom 28.6.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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