TV EntgO Bund – Änderungstarifvertrag Nr. 2 bekannt gegeben
Hier das Rundschreiben im Wortlaut:
„Hiermit wird der Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TV EntgO Bund vom 18. Dezember 2014 bekannt gegeben. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Änderungen der Anlage 1 zum TV EntgO Bund (Entgeltordnung):
- Korrektur und Ergänzung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Steuerverwaltung in Teil III Abschnitt 40 der Entgeltordnung (§ 1 Nr. 1 Buchst. b des Änderungstarifvertrags),
- Ergänzung von drei besonderen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte im Bereich des BMVg in Teil IV Abschnitt 1 der Entgeltordnung (§ 1 Nr. 2 Buchst. a des Änderungstarifvertrags),
- Redaktionelle Anpassung folgender Vorschriften in Teil IV (BMVg) und Teil V (BMVI) der Entgeltordnung an die am 1. Juni 2014 in Kraft getretene Seeleute-Befähigungsverordnung, die die Schiffsoffizier-Ausbildungs-Verordnung ersetzt:
- Teil IV Abschnitt 23 der Entgeltordnung (§ 1 Nr. 2 Buchst. b des Änderungstarifvertrags),
- Vorbemerkungen zu den Abschnitten 1 bis 4 des Teils V der Entgeltordnung (§ 1 Nr. 3 Buchst. a des Änderungstarifvertrags),
- Korrektur von vier besonderem Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte im Bereich des BMVI in Teil V der Entgeltordnung (§ 1 Nr. 3 Buchst. b des Änderungstarifvertrags).
Der Änderungstarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Die Änderungen aufgrund der Seeleute-Befähigungsverordnung treten am 1. Juni 2014 in Kraft.“
Hinweis:
Das vollständige Rundschreiben nebst Anlage (Text des Änderungstarifvertrags Nr. 2) kann auf der Homepage des BMI eingesehen werden.
Quelle: Internetmitteilung des BMI vom 10.3.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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