VKA: Ausblick auf Tarifrunde 2016
Entsprechend der im letzten Tarifabschluss vom 1. April 2014 vereinbarten zweijährigen Mindestlaufzeit können die Entgelttabellen zum TVöD und TV-V frühestens zum 29. Februar 2016 gekündigt werden. Die Kündigung selbst haben die Tarifkommissionen für den öffentlichen Dienst von ver.di und dbb bereits beschlossen und die Absicht formuliert, „Entgeltsteigerungen ab dem 1. März 2016 zu erreichen“. Darüber hinaus sind noch keine Gewerkschaftsforderungen bekannt.
Die Verhandlungen werden wieder in Potsdam stattfinden. Folgende Termine wurden mit dem Bund und den Gewerkschaften abgestimmt: Montag, 21. März 2016, Montag/Dienstag, 11./12. April 2016, und Donnerstag/Freitag, 28./29. April 2016.
Aus heutiger Sicht werden neben der Entwicklung der Entgelte für die kommunalen Arbeitgeber vermutlich die Entgeltordnung zum TVöD und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wichtige Themen der kommenden Tarifrunde sein.
Entgeltordnung zum TVöD
Die Tarifvertragsparteien haben auch 2015 in einer Vielzahl von Verhandlungen zu den einzelnen Bereichen getagt und zuletzt in einer dreitägigen Klausurtagung auf Ebene der Lenkungsgruppe vom 26. bis 28. Oktober 2015 die Verhandlungsstände in den einzelnen Verhandlungskommissionen erörtert. Dabei konnten zum Teil weitere Annäherungen erzielt werden.
Die VKA hat in den Verhandlungen betont, dass Kostenschübe vermieden werden müssen. Für Mehrkosten im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung ist zudem eine angemessene Kompensation vereinbart. Die Gewerkschaften haben bestätigt, dass sie an dieser Zusage festhalten.
VKA und Gewerkschaften haben ihre Absicht bekräftigt, die Entgeltordnungsverhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass sie die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA im Rahmen der Tarifrunde einbeziehen können. Dazu sind zahlreiche weitere Verhandlungstermine vereinbart worden.
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
In der Zusatzversorgung gestaltet sich eine Lösung weiterhin schwierig. Seit 2011 drängt die VKA darauf, die weitere Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung tarifvertraglich abzusichern. Die steigende Lebenserwartung und die dadurch längere Rentenbezugsdauer (Biometrie) sowie die andauernde Niedrigzinsphase (Rechnungszins) beeinträchtigen die Finanzierungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes nachhaltig. Deshalb forciert die VKA eine Anpassung und Neujustierung der zugrundeliegenden Tarifverträge: des ATV und des ATV-K. Eine einheitliche Lösung für die kommunalen Arbeitgeber unabhängig davon, ob für sie der ATV oder der ATV-K gilt, ist dabei notwendig. Das hat die Mitgliederversammlung der VKA nochmals bekräftigt. Unterschiedliche Finanzierungsregelungen in Abhängigkeit davon, ob die Beschäftigten bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder den kommunalen Kassen versichert sind, lehnt die VKA ab. Die biometrisch bedingten Mehraufwendungen und deren notwendige Finanzierung treffen alle gleichermaßen.
Weitere Themen
Die Gewerkschaften haben in ihren Publikationen als weitere Themen die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit und zur Übernahme der Auszubildenden benannt. Die entsprechenden Regelungen laufen in 2016 aus.
Quelle: VKA-Nachrichten Dezember 2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
