VKA – weitere Tarifgespräche zur Zusatzversorgung
Die Länder haben im Rahmen ihres Tarifabschlusses vom 28. März 2015 eine höhere Arbeitnehmerbeteiligung an den Aufwendungen für die Zusatzversorgung vereinbart.
Die VKA drängt gegenüber den Gewerkschaften weiter auf eine Lösung bei der Zusatzversorgung. Die biometrische Entwicklung (steigende Lebenserwartung) führt zu einer länger werdenden durchschnittlichen Zahldauer bei den Betriebsrenten. Die anhaltende Niedrigzinsphase verschlechtert zusehends die Ertragslage der Zusatzversorgungskassen bei den Kapitalerträgen. Während die Gewerkschaften bezogen auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) jedenfalls bei den biometrischen Auswirkungen Handlungsbedarf anerkannt haben, sehen sie den für die kommunalen Zusatzversorgungskassen noch nicht als „nachgewiesen“ an.
Die Gewerkschaften hatten zur Situation der kommunalen Zusatzversorgungskassen einen umfänglichen Fragenkatalog übermittelt. Die unter Mithilfe der kommunalen Zusatzversorgungskassen erfolgten Antworten der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) wurden bereits Anfang Februar 2015 den Gewerkschaften übergeben. Ein von der AKA beauftragter versicherungsmathematischer Sachverständiger hat ergänzend dargelegt, dass auch bei den kommunalen Zusatzversorgungskassen die biometrischen Annahmen dringend an die tatsächlichen Verhältnisse (gestiegene Lebenserwartung) angepasst werden müssen und das heutige Zinsniveau zur Finanzierung der zugesagten Leistungen nicht ausreichend ist. Die Gewerkschaften haben darauf verwiesen, dass zunächst ein von ihnen beauftragter eigener Sachverständiger die Unterlagen sichten müsse, bevor sie sich näher zu den Antworten einlassen könnten. Nach Abstimmung mit ihrem Sachverständigen waren die Gewerkschaften erst für den 17. April 2015 zu einem weiteren Termin zu den kommunalen Zusatzversorgungskassen bereit.
Zwischenzeitlich haben die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen ihres Tarifabschlusses für die VBL schrittweise bis 2017 eine höhere Arbeitnehmereigenbeteiligung vereinbart. In den nächsten drei Jahren steigt im Abrechnungsverband West die Beteiligung der Arbeitnehmer von 1,41 Prozent auf 1,81 Prozent und im Abrechnungsverband Ost von 2,0 Prozent auf 4,25 Prozent. Ein Eingriff in erworbene und künftig entstehende Anwartschaften ist nicht vereinbart. Auch die Renten werden nicht angetastet.
In den kommenden Gesprächen zwischen der VKA und den Gewerkschaften wird es auch um Klärung gehen, ob die Gewerkschaften zu einer entsprechenden Vereinbarung für die bei der VBL beteiligten kommunalen Arbeitgeber und für die kommunalen Zusatzversorgungskassen bereit sind.
Quelle: VKA-Nachrichten April 2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
