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VKA zum Thema Ausbildung und Qualifizierung

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Die Tarifvertragsparteien des TVöD haben sich in der Tarifeinigung vom 29. April 2016 darauf verständigt, nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 in Gespräche über einen möglichen Handlungs-/Regelungsbedarf zu den Themen Fortbildung und Qualifizierung einzutreten.

Der Gruppenausschuss der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Verwaltung hat in seiner Sitzung vom 14. Oktober 2016 eine Arbeitsgruppe zum Thema Ausbildung /Qualifizierung eingerichtet, in der erörtert werden soll, welche Anforderungen aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber in diesem Bereich bestehen und wie diese umgesetzt werden können.


Die kommunalen Studieninstitute arbeiten derzeit an einem bundeseinheitlichen Rahmenplan zu den Ausbildungsinhalten der Angestelltenlehrgänge I und II, der derzeit noch nicht veröffentlicht ist.


Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) strebt eine Intensivierung der Auseinandersetzung der Beteiligten des öffentlichen Dienstes zu Zukunftsfragen der Beruflichen Bildung im Öffentlichen Dienst durch Einleitung eines sog. „Wissenschafts-Politik-Praxis-Dialogs“ an und hat hierzu einen Projektbeirat einberufen. Die VKA ist in diesem Projektbeirat durch den Geschäftsführer Dirk Reidelbach vertreten.


Die Arbeitsgruppe „Ausbildung/Qualifizierung“ hat bereits zweimal getagt. Die erste Sitzung hat am 31. Mai 2017 und die zweite Sitzung am 12. September 2017 stattgefunden. Nach den von der Arbeitsgruppe festgehaltenen Zielen stellt die Befassung mit dem Thema Ausbildung und Qualifizierung eine Langfriststrategie dar, mit der Fachkräfte gewonnen und ergänzende Qualifizierungen von vorhandenen Beschäftigten und Quereinsteigern sowie eine Steigerung der Mitarbeiterbindung erzielt werden sollen. Hierfür ist es erforderlich, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse (u. a. sparten- und länderspezifisch sowie abhängig von der Finanzlage der jeweiligen Kommunen) festgestellt wird, in welchen Berufen und bei welchen Tätigkeiten Qualifizierungsbedarf besteht und in welchem Umfang dies der Fall ist.


Quelle: Jahresbericht der VKA


Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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