VKA zum Thema „Personalbemessung in der Pflege“
Der Gruppenausschuss Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat bereits in seiner Sitzung vom 7. Juli 2016 beschlossen, dass für tarifliche Regelungen zur Personalbemessung in Krankenhäusern, die in den kommunalen Arbeitgeberverbänden organisiert sind, ausschließlich die VKA und somit die Bundesebene zuständig ist. Das hat die Mitgliederversammlung der VKA in ihrer Herbstsitzung am 11. November 2016 in Wuppertal noch einmal per Beschluss bekräftigt.
Inhaltlich befürwortet die VKA eine ausreichende Personalausstattung der Krankenhäuser, die Grundlage für eine weiterhin hohe Qualität der Pflege in den kommunalen Krankenhäusern ist. Verbindliche Regelungen müssen aber auf der politischen Ebene erfolgen, damit diese Regelungen dann für alle Krankenhäuser gleichermaßen gelten. Einzelregelungen würden demgegenüber zu unzähligen unterschiedlichen Vereinbarungen führen, die für die betroffenen Häuser unter Umständen auch deutliche Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Krankenhäusern bedeuten würden. Das wäre weder zielführend noch im Sinne des Flächentarifvertrags.
Notwendig ist auf jeden Fall eine angemessene finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser. Diese muss Bestandteil einer möglichen politischen Lösung sein. Die unzureichende Finanzausstattung der Krankenhäuser und die mittlerweile auf ein jährliches Defizit von rund drei Milliarden Euro aufgelaufene Unterfinanzierung bei den Investitionskosten sind Gründe, aus denen die Krankenhäuser zu Einsparungen auch bei der Personalausstattung gezwungen waren.
Darüber hinaus kann der Personalaufbau in der Pflege nur dann erfolgen, wenn auf dem Arbeitsmarkt auch entsprechendes Personal zur Verfügung steht, mithin genügend Beschäftigte aus- und weitergebildet werden. Zwar haben die kommunalen Arbeitgeber in der neuen Entgeltordnung die Pflege-Berufe aufgewertet, was gute Voraussetzungen schafft, um die Pflegeberufe weiterhin attraktiv zu halten. Allerdings stehen dem Arbeitsmarkt zurzeit zu wenige Pflegekräfte zur Verfügung. Daher ist die angestrebte Reform der Pflegeausbildung dringend notwendig.
Zurzeit beschäftigt sich eine vom Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einberufene Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ mit der Prüfung von Vorschlägen für mögliche gesetzliche Vorgaben zur Personalbemessung. Die Prüfung soll voraussichtlich gegen Ende 2017 abgeschlossen sein.
Quelle: VKA Nachrichten Dezember 2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
