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VKA zum Thema Zusatzversorgung

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Die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst hat einen hohen Stellenwert. Für die Beschäftigten stellt sie einen wichtigen Baustein ihrer späteren Altersversorgung dar.

 

Für die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist die betriebliche Altersversorgung ein bedeutender Faktor bei der Gewinnung qualifizierter Bewerber. Die Arbeitgeber wollen die langfristige Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung sichern. Deshalb finden zu diesem Punkt Tarifverhandlungen statt. Auf Arbeitgeberseite verhandeln der Bund, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

 

Grundlagen

 

Basis der Zusatzversorgung sind die Tarifverträge über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die 2001 das bis dahin geltende Gesamtversorgungssystem abgelöst haben. Als versicherungsmathematische Berechnungsgrundlage dienten bei Abschluss der Tarifverträge die damals vorliegenden Daten zur Rentenbezugsdauer und zur Zinsentwicklung. Demnach sollte die Zusatzversorgung mit vier Prozent (zuzüglich der Ausfinanzierung der aus dem alten Zusatzversorgungssystem herrührenden Lasten) einschließlich sozialer Komponenten, Bonuspunkten und Rentenerhöhungen von einem Prozent jährlich finanziert werden. Um die Rentenbezugsdauer zu kalkulieren, wurden die Sterbetafeln aus dem Jahr 1998 zugrunde gelegt. Beide Parameter – Zinsniveau und Rentenbezugsdauer – haben sich seitdem deutlich geändert. Die Niedrigzinsphase hält seit Jahren an. Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer sind gestiegen und steigen weiter.

 

Langfristige Finanzierbarkeit sichern

 

Die Zusatzversorgung, insbesondere die Fragen zur Finanzierbarkeit, haben auch 2013/2014 wieder alle VKA-Gremien beschäftigt. Im September 2013 fand zudem eine Sitzung von Mitgliedern des Präsidiums und der Arbeitsgruppe Zusatzversorgung der VKA statt. Der Handlungsbedarf in Sachen Zusatzversorgung wurde bestätigt. Sichere und nachhaltige Parameter sind für die betriebliche Altersversorgung unerlässlich – für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Die betriebliche Altersversorgung ist auf Langfristigkeit angelegt. Es geht dabei nicht nur um Verlässlichkeit für die derzeitigen Rentner, sondern gerade auch um Verlässlichkeit für die jetzt erstmals in den öffentlichen Dienst eintretende Generation. Die Arbeitgeber wollen, dass auch für jüngere Generationen die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine zuverlässige Größe ist und neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der notwendigen privaten Vorsorge die Basis einer insgesamt ausreichenden Altersversorgung darstellt.

 

Aktuelle Verhandlungen

 

Um die langfristige Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung zu sichern, finden seit 2012 auf Druck der VKA Tarifverhandlungen statt. Die Arbeitgeberseite besteht dabei aus den drei Tarifvertragsparteien der Zusatzversorgungstarifverträge – Bund, Länder und VKA.

Anlässlich der Neuregelung der Startgutschriften am 30. Mai 2011 konnten mit Bund und TdL sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifverhandlungen zu den Bereichen Biometrie und Rechnungszins verabredet werden.

In den anschließenden Verhandlungen wurden zunächst die seinerzeitige gemeinsame Geschäftsgrundlage der Finanzierung der Zusatzversicherung und des „Punktemodells“ in den Blick genommen. Der von den Tarifvertragsparteien gemeinsam beauftragte versicherungsmathematische Sachverständige hat bestätigt, dass die Annahmen bei Entwicklung des Punktemodells 2001, insbesondere die eingerechnete Verzinsung und die biometrischen Annahmen, aus damaliger Sicht begründet waren, aus heutiger Sicht diese Annahmen aber nicht mehr auskömmlich seien.

Seitens der Gewerkschaften wurde zu Beginn der Verhandlungen betont, dass sie sich einer notwendigen Stabilisierung der Zusatzversorgung, die langfristig angelegt ist und hält, nicht verschließen. Die wirtschaftlichen Zahlen der Zusatzversorgungskassen seiend dabei aber die Messlatte, wie weit sie sich bewegen würden.

In den Verhandlungen hatten die Gewerkschaften zuletzt dem von der Arbeitgeberseite eingebrachten Vorschlag zur Berücksichtigung der biometrischen Entwicklung das einzige von den Gutachtern gerechnete Modell gegenübergestellt, das die Kosten weiter gesteigert hätte. Ein Weiterverhandeln auf dieser Ebene erschien den Arbeitgebern nicht sinnvoll. Dementsprechend haben VKA, Bund und TdL im bislang letzten Verhandlungstermin am 21. Mai 2014 reagiert. Eine Lösung soll in einem Spitzengespräch gesucht werden.

 

 

Quelle: VKA Jahresbericht 2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht a. D.

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