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VKA zur Weiterentwicklung des TVöD

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In ihrem kürzlich erschienenen Jahresbericht 2017 geht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auch auf die Weiterentwicklung des TVöD ein.

Die Gespräche zur Tarifpflege am TVöD laufen seit 2016. Trotz eines gemeinsamen Eckpunktepapiers von Arbeitgebern und Gewerkschaften gibt es noch keine Gesamteinigung.

 

Ausgangspunkt der Verhandlungen


Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist einer der wichtigsten Tarifverträge in Deutschland. Er gilt für rund zwei Millionen Beschäftigte. Der Tarifvertrag ist seit 2005 in Kraft, mittlerweile gibt es zahlreiche Punkte, die geändert und weiterentwickelt werden müssten.

Die Mitgliederversammlung der VKA hatte Gesprächen zur „Weiterentwicklung des TVöD und der TVÜ-Bund/TVÜ-VKA“ bereits 2015 zugestimmt. Seit 2016 laufen die Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Für die VKA führt die Geschäftsführerkonferenz bzw. deren Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung TVöD“ die Verhandlungen.

 

Die Verhandlungen


Im Januar und im August 2016 haben VKA, Bund und Gewerkschaften erste Gespräche zur Tarifpflege geführt und jeweils Punkte benannt, die sie im Rahmen einer Tarifpflege als regelungsbedürftig sehen. Die Tarifpartner haben die Themen in drei Felder unterteilt: 1. rein redaktionelle Themen, 2. das Urlaubsrecht und 3. übrige materielle Themen.

 

Zu den rein redaktionellen Themen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bereits Ende 2016 verständigen können. Es folgte eine Abstimmung im schriftlichen Verfahren über die notwendigen Änderungstarifverträge.

 

Zum zweiten Thema, dem Urlaubsrecht, wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese soll die verschiedenen Themen rund um den Urlaub aufbereiten, gerade angesichts der zahlreichen Entscheidungen von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht. Arbeitsgruppensitzungen fanden im Herbst 2016 statt. Für die VKA ist hier u. a. die Geschäftsführerin des KAV Thüringen, Sylvana Donath, vertreten. Eine Einigung zeichnete sich hier bislang nicht ab.

 

Zu den übrigen materiellen Themen hat es zunächst am 24. November 2016 ein Termingespräch in Hannover gegeben. Ziel war die Klärung, über welche Themen konkret Verhandlungen geführt werden sollen.

 

Eckpunktepapier

 

In einem Termin am 6./7. Februar 2017 in Offenbach haben VKA, Bund und Gewerkschaften ein Eckpunktepapier vereinbart. Die Verhandlungskommissionen hatten sich darin – unter Gremienvorbehalt – auf Manteländerungen am TVöD verständigt.

 

Die Bundestarifkommission von ver.di hat im Nachgang am 30. März 2017 das Eckpunktepapier abgelehnt, konkret: die im Papier vereinbarte Neuregelung der Unkündbarkeit. Demnach soll für die Unkündbarkeit von Beschäftigten im Tarifgebiet West nicht mehr auf eine 15-jährige Beschäftigungszeit und die Vollendung des 40. Lebensjahres abgestellt werden, sondern künftig allein die Erfüllung einer 22-jährigen Beschäftigungszeit im engeren Sinn (bei demselben Arbeitgeber) Voraussetzung sein. Das Lebensalter ist unerheblich.


 

Aktueller Stand

 

Die Tarifparteien haben sich zwischenzeitlich darüber verständigt, bezüglich einiger kleinerer Punkte eine tarifvertragliche Umsetzung anzustreben. Dazu gehört z. B. eine einheitliche Zulagenregelung für die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für alle Entgeltgruppen. Die dafür notwendigen Änderungstarifverträge sind mittlerweile abgestimmt.


Quelle: Jahresbericht der VKA


Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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