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Forderungen des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken

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Der Marburger Bund hat für die Tarifrunde mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Universitätskliniken seine Forderungen bekannt gegeben. Es wird u.a. eine Gehaltserhöhung von 12,5% gefordert.

Der Marburger Bund hat am 21.9.2023 für die Tarifrunde mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Universitätskliniken seine Forderungen bekannt gegeben. Betroffen sind 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Die Tarifverhandlungen hierzu sollen im Oktober 2023 starten. Nicht betroffen hiervon sind die kommunalen Krankenhäuser. Der TV-Ärzte/VKA für die kommunalen Kliniken ist erst wieder zum 30.6.2024 kündbar. Bereits im Mai dieses Jahres gab es einen Abschluss zwischen VKA und Marburger Bund zum TV-Ärzte/VKA, bei der Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2500 € sowie Entgelterhöhungen von insgesamt 8,8 % vereinbart wurden.

Entgeltforderungen

Der Marburger Bund fordert für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken linear 12,5 Prozent mehr Gehalt. Begründet wird dies vom Marburger Bund mit der hohen Inflation sowie der Notwendigkeit einen Gehaltsabstand aufzuholen, den Universitätskliniken mittlerweile nach unten zu anderen Krankenhäusern eingenommen hätten.

Weiter sollen die Entgeltgruppen Ä 3 (Oberärztin/Oberarzt) und Ä 4 (ständige Vertreterin/Vertreter der Chefärztin/des Chefarztes) jeweils um eine weitere Stufe ergänzt werden, die ab dem neunten Jahr greift.

Erhöhung der Zeitzuschläge

In Bezug auf die Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TV-Ärzte fordert der Marburger Bund neben einer Erhöhung der existierenden Zeitzuschläge neue Zeitzuschläge. Damit sollen Dienste zu ungünstigen Zeiten besser vergütet werden.

Im Einzelnen fordert der Marburger Bund die folgenden Zeitzuschläge – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde:

a) für Überstunden 30 v.H.,
b) für Nachtarbeit  
    von 21:00 Uhr bis 24.00 Uhr und 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr 25 v.H.,
    von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr 40 v.H.,
c) für Sonntagarbeit 50 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit  
    ohne Freizeitausgleich 150 v.H.,
    mit Freizeitausgleich 50 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31.Dezember 50 v.H.,
f) für Samstagarbeit 25 v.H.,
g) für Arbeit von 18:00 Uhr bis 21.00 Uhr 25 v.H.,
    von 06:00 bis 07:30 Uhr 25 v.H.,

des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Die Forderungen beziehen sich zu einen auf die Erhöhung der bestehenden Prozente, zum anderen wird die Einführung neuer Zeitzuschläge wie der Zeitzuschlag bei Arbeiten ab 18:00 Uhr bzw. von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr gefordert.

Schicht- und Wechselschicht

Außerdem hat sich der Marburger Bund tarifpolitisch zum Ziel gesetzt, die Vorschriften zur Schicht- und Wechselschichtarbeit neu zu regeln und die Schicht- und Wechselschichtarbeit grundsätzlich neu zu gestalten. Dabei hat er eine Vielzahl von Forderungen, die Schicht- und Wechselschichtarbeit betreffend, aufgestellt:

Der Marburger Bund möchte zum einen diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß beschränken und Nachtdienste begrenzen. Zum anderen soll die Definitionen der Dienstarten vereinfacht werden und eine bessere Bezahlung der Dienste erreicht werden.

Außerdem sollen, so der Marburger Bund, bei der Gestaltung der ärztlichen Arbeit der Gesundheitsschutz und arbeitsmedizinische Erkenntnisse berücksichtigt werden. Ebenfalls solle die frühzeitige, rechtskonforme Planung der Dienste im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit gewährleistet sein. Weiter möchte der Marburger Bund den Anspruch auf Zusatzurlaub ausbauen, um die besonderen Belastungen dieser Dienstformen auszugleichen.

Hinweis

Während der Marburger Bund sich in den letzten Jahren neben Entgelterhöhungen auf den Themenkomplex des Bereitschaftsdienstes fokussiert hat, stellen nun Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie Dienste zu ungünstigen Zeiten, wie die Nacht-, Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeit einen Schwerpunkt der Forderungen dar.

Auch wenn die Forderungen des Marburger Bundes für die Universitätskliniken für die kommunalen Krankenhäuser im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA keine direkten Auswirkungen haben, sind diese jedoch in Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen Mitte 2024 interessant.

Dr. Saskia Lehmann-Horn,
Hauptgeschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbands Bayern

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