rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Gewerkschaftsforderungen zur Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2023 (ohne Hessen)

22 Bewertungen

Die Gewerkschaften haben am 11.10.2023 ihre Forderungen zur Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2023 veröffentlicht. Im Kern fordern die Gewerkschaften eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro.

In wenigen Tagen beginnen die Verhandlungen zur Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertritt hierbei die Länder als Arbeitgeber (ohne Hessen). Auf der Seite der Gewerkschaften agieren die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Betroffen sind nach Angabe der ver.di rund 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte und – wegen der geforderten Übertragung der Ergebnisse, für die ohnehin die jeweiligen Landesgesetzgeber zuständig wären – mittelbar 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamte.

Am 11.10.2023 haben die Gewerkschaftsgremien ihre Forderung und Erwartungen beschlossen und veröffentlicht. Die Gewerkschaften fordern bei einer Laufzeit von 12 Monaten eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro monatlich. Die Entgelte der Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich steigen. Genau ein Jahr nachdem die Gewerkschaften ihre Forderungen gegenüber Bund und Kommunen veröffentlichten, stellen sie also gegenüber den Ländern die gleichen Kern-Forderungen auf. Denn auch im Rahmen der Tarifrunde 2023 von Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurde eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich, und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich gefordert.

Der Kern der Entgeltforderung liegt mithin wieder bei einem Mindestbetrag von 500 Euro. Dieser würde in der Anlage B zum TV-L bis in die Entgeltgruppe 14, Stufe 1 wirken und die Tabelle entsprechend stauchen. Nach Angaben der TdL hätte die von den Gewerkschaften geforderte Erhöhung Lohnerhöhungen um durchschnittlich rund 12,5 Prozent zur Folge. Eine solche Erhöhung würden die Länder allein für die Tarifbeschäftigten auf Jahressicht mit rund 5,9 Mrd. Euro belasten.

Während gegenüber Bund und VKA in Ergänzung der o.g. Forderungen „nur“ noch die unbefristete Übernahme von Auszubildenden und die weitere Anwendbarkeit der Tarifverträge zur Altersteilzeit gefordert bzw. erwartet wurden, haben die Gewerkschaften gegenüber den Ländern einen umfangreichen und mit ganz erheblichen potentiellen Kosten verbundenen Katalog an Erwartungen beschlossen.

Demnach erwarten die Gewerkschaften, neben der Forderung nach einer Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro, von der TdL:

  • eine dynamische Zulage für die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie der Landeskrankenhäuser.

  • eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro, da die Beschäftigten in den Stadtstaaten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben erledigten und die Städte bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland ständen.

  • eine monatliche Stadtstaatenzulage von 150 Euro für die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg.

  • die Übertragung von in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen erreichten Verbesserungen auf die Beschäftigten der Länder. ver.di benennt an dieser Stelle beispielhaft eine bessere Eingruppierung und eine monatliche Zulage.

  • die Tarifierung der Arbeitsbedingungen für die studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte). ver.di benennt hier einen Stundenlohn von mindestens 16,50 Euro (steigender Lohn mit Dauer der Beschäftigten durch Erfahrungsstufen) und eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

  • die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.

  • die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau sowie

  • die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamten und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen.

Im Gegensatz zur Tarifrunde mit Bund und VKA, deren Fokus auf der Erhöhung der Entgelte lag, platzieren die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion gegenüber der TdL also eine Fülle von Themen. In diesen Erwartungen wird teilweise auf Regelungen abgestellt, auf die sich die Gewerkschaften mit anderen Arbeitgebern geeinigt haben. So wird beispielsweise seitens ver.di unter dem Label „Gutem Beispiel folgen“ erwartet, dass für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Verbesserungen übernommen werden, die im Tarifabschluss mit den Kommunen im Jahr 2022 durchgesetzt werden konnten. Dazu gehöre laut ver.di z.B. eine bessere Eingruppierung und eine monatliche Zulage.  

Die Auftaktverhandlung findet bereits am 26.10.2023 in Berlin statt. Die weiteren Verhandlungsrunden sind für den 2./3.11.2023 und den 7./8.12.2023 in Potsdam geplant. Der Vorsitzende der TdL, der Senator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Andreas Dressel, führt die Verhandlungen für die TdL.

Wie in den vergangenen Tarifrunden der Länder werden diese nicht für das Bundesland Hessen geführt, da dieses seit inzwischen fast zwei Jahrzehnten nicht mehr Mitglied der TdL ist. Die Entgeltregelungen des TV-H haben eine Mindestlaufzeit bis 31.1.2024. Die Gewerkschaftsforderung gegenüber dem Land Hessen sollen am 8.11.2023 beschlossen und veröffentlicht werden.

Dr. Wolfgang Spree
Geschäftsführer VKA

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER