Die Schlichtungskommission, die nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen zum TVöD gebildet worden war, hat am 28. März 2025 ihre Empfehlung für eine Einigung beschlossen.
Die – für die Tarifvertragsparteien nicht bindende – Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025 enthält insbesondere folgende Elemente:
TVöD/TV-L PRO
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I. Empfehlung zur Laufzeit und zum Entgelt
- Laufzeit von 27 Monaten vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027.
- Von Januar 2025 bis März 2025 drei Leermonate ohne Entgelterhöhung.
- Ab April 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 %, mindestens jedoch 110 € im Monat.
- Ab Mai 2026 Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,8 %.

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II. Empfehlung zur Jahressonderzahlung
- Ab 2026 Einführung eines einheitlichen Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten in allen Entgeltgruppen von 85 %.
- Ab 2026 im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B Anhebung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 8, P 5 bis P 8 und S 2 bis S 8b auf 90 %.

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III. Empfehlung zur Wechselschichtzulage
- Ab Juli 2025 Erhöhung der Zulage für ständige Wechselschichtarbeit von derzeit 105 € auf 200 € monatlich, im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B von derzeit 155 € auf 250 € monatlich.
- Ab Juli 2025 Erhöhung der Zulage für ständige Schichtarbeit von derzeit 40 € auf 100 € monatlich.
- Ab 2027 automatische Dynamisierung dieser bisher statisch geregelten Zulagen bei allgemeinen Tariferhöhungen.

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IV. Empfehlung zur freiwilligen Möglichkeit einer Erhöhung der Arbeitszeit
- Ab 2026 Einführung einer freiwilligen Möglichkeit zur einvernehmlichen Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden.
- Vergütung der Erhöhungsstunden mit einem entsprechend höheren Tabellenentgelt plus eines Zuschlags von 25 % in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9b bzw. 10 % in den Entgeltgruppen EG 9c bis EG 15 bezogen auf das Stundenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
V. Empfehlung zur Erhöhung des tariflichen Urlaubsanspruchs
- Ab 2027 Erhöhung des tariflichen Urlaubsanspruchs um einen Tag, also bei einer 5-Tage-Woche von derzeit 30 Tage auf 31 Tage.
VI. Empfehlung zur freiwilligen Möglichkeit einer Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage
- Einführung einer freiwilligen Möglichkeit zur Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage, nicht jedoch im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B.
VII. Empfehlung zu Auszubildenden
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte nach TVAöD, der Praktikantenentgelte nach TVPöD, der Studienentgelte nach TVSöD ab April 2025 um 75 € monatlich sowie ab Mai 2026 um weitere 75 € monatlich.
VIII. Empfehlung zur Ost-West-Angleichung im Bereich des Bundes
- Erstreckung der derzeit nur im Tarifgebiet West geltenden Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nach § 34 Abs. 2 TVöD auch auf das Tarifgebiet Ost.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
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