Im dritten Verhandlungstermin der Tarifrunde zum TVöD vom 14. bis zum 17. März 2025 sind die Verhandlungen zwischen der VKA und dem Bund auf der einen Seite und ver.di und der dbb tarifunion auf der anderen Seite gescheitert. Wir berichten, wie Arbeitgeber und Gewerkschaften hierauf blicken und wie es jetzt weitergeht.
Im dritten Verhandlungstermin der Tarifrunde zum TVöD vom 14. bis zum 17. März 2025 sind die Verhandlungen zwischen der VKA und dem Bund auf der einen Seite und ver.di und der dbb tarifunion auf der anderen Seite gescheitert. Wir berichten, wie Arbeitgeber und Gewerkschaften hierauf blicken und wie es jetzt weitergeht.
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I. Die Ausgangslage
Schon die Ausgangslage wird von beiden Seiten unterschiedlich beurteilt.
Die Arbeitgeber betonen, dass der letzte Tarifabschluss vom 22.4.2023 – der teuerste im öffentlichen Dienst überhaupt – einer Ausnahmesituation, nämlich der damals sehr hohen Inflation, geschuldet gewesen sei. Zwei Jahre später seien die Verhältnisse völlig andere. Die Inflation sei stark zurückgegangen, und aufgrund der wirtschaftlichen Stagnation fehlten dem Staat schlicht Einnahmen.
Die Gewerkschaften halten dagegen, dass das Zurückgehen der Inflation nicht bedeute, dass die Preise sinken würden, und verlangen, dass Einnahmedefizite nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen dürfen.

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II. Die Forderungen
Die Gewerkschaften sind mit einem umfangreichen Forderungskatalog in die Verhandlungen gegangen, u.a.
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Entgelterhöhungen im Volumen von insgesamt acht Prozent für Tabellenentgelte und zahlreiche Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten, wobei die Tabellenentgelte mindestens um 350 € steigen sollen.
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Drei zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten sowie ein weiterer zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
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Einführung eines tariflichen Arbeitszeitkontos, auf das bestimmte Zeit- und Entgeltbestandteile gebucht und bei Bedarf in Anspruch genommen werden können.
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Wiederinkraftsetzung und Modifizierung des TV FlexAZ.
Weiteres finden Sie im Beitrag „Weitreichende Forderungen der Gewerkschaften“.
Die Arbeitgeber haben insbesondere verlangt, an etwaigen Entgeltsteigerungen alle Beschäftigten gleichermaßen und nicht überproportional diejenigen in den unteren Entgeltgruppen teilhaben zu lassen.

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III. Die Verhandlungen
Nach dem Scheitern der Verhandlungen betonten beide Seiten, bis an ihre jeweilige Schmerzgrenze gegangen zu sein. Der ver.di-Vorsitzende Wernecke und der dbb-Verhandlungsführer Geyer warfen den Arbeitgebern Verweigerung vor. Die VKA-Präsidentin Welge und die Bundesinnenministerin Faeser kritisierten, dass die Gewerkschaften nicht zu ausgewogenen Kompromissen bereit gewesen seien.
Inhaltlich ging es in den vier Tagen in Potsdam darum, einen Einigungskorridor auszuloten. Die Arbeitgeberseite hat zwar kein schriftliches Angebot vorgelegt, aber einzelne Elemente einer Lösung benannt:
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Entgelterhöhungen, die zum Teil über den jüngsten Tarifabschlüssen von ver.di in anderen Branchen liegen,
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Ausbau der Jahressonderzahlung zu einem echten 13. Monatsgehalt,
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Erhöhung der Zulagen für Schichtdienste,
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Einführung eines Zeit-statt-Geld-Modells, mit dem Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage umgewandelt werden können, sowie
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zumindest im Bereich des Bundes die Einführung der derzeit nur im Tarifgebiet West geltenden Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nach § 34 Abs. 2 TVöD auch im Tarifgebiet Ost.
Nachdem man sich darauf nicht verständigen konnte und die Gewerkschaftsseite nach Arbeitgeberdarstellung mehr oder weniger an ihrem gesamten Forderungskatalog festgehalten hat, haben VKA und Bund die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Schlichtung angerufen.

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IV. Die Schlichtung
Eine Schlichtung gab es auch in der letzten Tarifrunde 2022/2023.
Die Einzelheiten der Schlichtung sind in einer Schlichtungsvereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt.
Die Schlichtungskommission besteht aus zwei unabhängigen Vorsitzenden und je zwölf Vertretern der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite. Als Vorsitzende wurden von VKA und Bund der ehemalige Hessische Ministerpräsident Koch und von ver.di und dem dbb der ehemalige Bremer Staatsrat für Finanzen Lühr berufen.
Die Beratungen finden vertraulich statt. Am Ende soll die Kommission eine Einigungsempfehlung beschließen. In dieser Tarifrunde ist der Schlichter Koch stimmberechtigt.
Das gesamte Schlichtungsverfahren kann zwischen zwei und drei Wochen dauern. Während dieser Zeit gilt die Friedenspflicht, so dass Streiks nicht zulässig sind.
Im Anschluss an die Schlichtungsempfehlung nehmen die Tarifvertragsparteien ihre Verhandlungen wieder auf. Sie sollen sich dabei an der Empfehlung orientieren, sind aber im Ergebnis nicht daran gebunden.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
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