Ver.di und dbb Beamtenbund und Tarifunion fordern in der anstehenden Tarifrunde zum TVöD 2025 neben Entgelterhöhungen weitreichende Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen
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1. Gewerkschaftsforderungen
a) Entgelt
Gefordert werden Entgelterhöhungen in einem Volumen von 8 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dabei sollen zum einen die Tabellenentgelte der Beschäftigten mindestens um 350 € und zum anderen die Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten steigen.
b) Zusätzliche arbeitsfreie Tage
Eingeführt werden sollen drei zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten sowie ein weiterer zusätzlicher arbeitsfreier Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
c) Arbeitszeit
Eine pauschale Arbeitszeitverkürzung wird nicht gefordert.
Allerdings soll die zentrale Regelung des § 6 Abs. 2 TVöD geändert werden, wonach für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen ist.
c) Wiederinkraftsetzung und Modifizierung des TV FlexAZ
Um Beschäftigten einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen, wird die Wiederinkraftsetzung des TV FlexAZ gefordert. Dieser soll um eine Vorrangregelung für besonders belastete Beschäftigte ergänzt werden.
d) Regelungen für Auszubildende, Praktikanten und dual Studierende
Die Vergütungen der Auszubildenden, Praktikanten und dual Studierenden sollen um 200 € steigen. Die bestehende Übernahmeverpflichtung für Auszubildende soll von Anfang an als unbefristete Übernahme ausgestaltet werden. Übernommene Auszubildende sollen der Stufe 2 zugeordnet werden.

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2. Erste Arbeitgeberreaktion
Die VKA hat die Forderungen in einer ersten Reaktion als überzogen bezeichnet. Allein die Forderungen zum Entgelt sowie zu den drei zusätzlichen arbeitsfreien Tagen hätten ein Volumen von 10,86 % und bedeuteten für die kommunalen Arbeitgeber Mehrkosten von 14,88 Milliarden Euro. Angesichts der Vielzahl der Themen erwartet die VKA komplexe und anspruchsvolle Verhandlungen.

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3. Verhandlungstermine
Der Auftakt der Tarifverhandlungen findet am 24. Januar 2025 statt. Die zweite Runde ist für den 17./18. Februar 2025 und die dritte Runde für den 14. bis 16. März 2025 terminiert.
Hendrik Hase
Rechtsanwalt
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