Der neue Tarifvertrag Digitalisierung ist da
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
zum 1.1.2022 tritt nach zweijährigen zum Teil sehr intensiver Verhandlungen auf Bundesebene ein neuer Tarifvertrag zur Digitalisierung in Kraft. Kernbestandteile des Tarifvertrages sind etwa Regelungen zur Entgeltsicherung und zur (Weiter-)Qualifizierung der Beschäftigten. Entsprechende Regelungen seien notwendig geworden, da sich zukünftig durch die Fortschreitende Digitalisierung zum Teil ganze Berufsbilder ändern oder sogar gänzlich vom Arbeitsmerkt verschwinden könnten. Insoweit war und ist sich das Bundesinnenministerium als Verhandlungsführer auf der Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion einig.
Anwendungsbereich des TV Digitalisierung
Der Anwendungsbereich des Tarifvertrages ist für insgesamt ca. 126.000 Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes des Bundes immer dann eröffnet, wenn es in Folge von Digitalisierungsvorhaben zu wesentlichen Änderungen der jeweiligen Arbeitsplatzanforderungen oder der entsprechenden Arbeitsplatzbedingungen kommt. Einen entsprechenden Tarifvertrag auf Kommunal- oder Landesebene gibt es aktuell im Übrigen nicht.
Was der TV Digitalisierung bringt
Der Tarifvertrag behandelt insbesondere drei Gestaltungsfelder: Zum einen Fragen der Beschäftigungssicherung, zum anderen Fragen zum Anspruch auf Qualifizierung der Beschäftigten und schließlich Einzelheiten zum Thema „mobiles Arbeiten“, welches ja zudem durch die aktuelle Pandemielage verstärkt in den Blickwinkel der Arbeitgeber und der Beschäftigten gerückt ist.
Der Tarifvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:
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Gewisse Mechanismen um Arbeitsplätze zukunftsfest zu machen.
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Anspruch auf Qualifizierung der Beschäftigten, soweit ein Arbeitsplatz durch die Folgen einer fortschreitenden Digitalisierung zukünftig wegfallen sollte.
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Eine Entgeltsicherung, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringen Tabellenentgelt als bei der früheren Tätigkeit ausgestattet ist.
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Vereinbarung einer Mobilitätszulage.
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Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen (Homeoffice usw.).
Aus meiner Sicht ist es regelmäßig begrüßenswert, wenn sich die Tarifvertragsparteien mit Zukunftsfragen inhaltlich auseinandersetzen und beschäftigten. Was der TV Digitalisierung allerdings tatsächlich in der Praxis bringen wird, bleibt selbstverständlich noch abzuwarten. Ich würde mir selbst wünschen, wenn die Beschäftigten durch den Abschluss des Tarifvertrages an Digitalisierungsgewinnen hinreichend partizipieren und vor entsprechenden Risiken ausreichend geschützt werden.
Machen Sie es gut und bleiben Sie gesund
mit herzlichen Grüßen
Ihr
Boris Hoffmann
