Personalratswahl und Personalgestellung
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
noch rechtzeitig vor der nächsten Runde der turnusmäßigen Personalratswahlen hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass während einer Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD die gestellten Beschäftigten nicht berechtigt sind, an der Wahl zum Personalrat der gestellenden Dienststelle durch Stimmabgabe teilzunehmen. Infolgedessen sind sie auch nicht in das dortige Wählerverzeichnis einzutragen. Damit sind die betroffenen Beschäftigten bei der aufnehmenden Dienststelle wahlberechtigt.
Dies ergibt sich zwangsläufig aus den einschlägigen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (vgl. exemplarisch § 13 Abs. 1 und 2 BPersVG). Ein gestellter Arbeitnehmer verliert durch die Personalgestellung zwar nicht seine Eigenschaft als Beschäftigter, da er weiterhin in einem Arbeitsverhältnis steht. Allerdings ist für die Frage der Wahlberechtigung die sog. Dienststellenzugehörigkeit entscheidend. Für diese ist kennzeichnend, dass der Beschäftigte durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle dort nach Weisung des Dienststellenleiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt. Dementsprechend geht die Wahlberechtigung zum Personalrat mit dem Ausscheiden aus der Dienststelle, etwa im Wege der Personalgestellung, verloren.
Dies ist aus meiner Sicht auch nur konsequent, da die Belange des jeweiligen Beschäftigten von der Personalvertretung wahrgenommen werden sollen, die am ehesten zu seinem Wohl tätig werden kann. Das aber ist regelmäßig der Personalrat, der bei der Dienststelle gebildet ist, die die konkreten Bedingungen der Dienst- bzw. Arbeitsleistung des Beschäftigten in persönlicher und sachlicher Hinsicht festlegt, und die Beachtung ihrer Anweisungen überwacht. Nur so ist gewährleistet, dass der Beschäftigte während seines Arbeitsalltages ausreichend geschützt ist.
Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie im vergangenen Jahr in meinem Blog vorbeigeschaut haben. Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ihr Boris Hoffmann
Zum Begriff der Wahlberechtigung s.
Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Rn 1 ff. zu Art. 13;
Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, Rn 1 ff. zu § 10;
Lexikon Personalvertretungsrecht, Thema: Wahlberechtigung;
Lorenzen u. a., BPersVG, Rn 1 ff. zu § 13.
